Krankheitskosten?

Guten Morgen allerseits,

immer wieder ist zu lesen, dass bei auswärtigen Arztbesuchen, angenommen ca. 500km, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten wie eine Dienstreise behandelt werden. Sollte man diese dann auch unter diesem Punkt EkSt-Auswärtstätigkeit- erfassen, oder ganz allgemein bei den Krankheitskosten?
Die erkrankte Person ist lt. Schwerbehindertenausweis auf eine Begleitperson angewiesen, wären damit sämtliche Kosten doppelt ansetzbar?

MfG Elena

Hallo,

die Kosten wären bei den Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung zu beantragen.

Aber Vorsicht!
Die Fahrtkosten zum Arzt sind im Freibetrag wegen Körperbehinderung schon enthalten. Entweder man nimmt diesen Freibetrag in Anspruch oder man beantragt diese tatsächlichen Kosten.

Bei Gehbehinderung (Merkzeichen G auf dem Behindertenausweis) ist es auch möglich für solche Fahrten pauschal 3000 Km x 0,30 € als außergewöhnliche Belastungen zu beantragen bzw mit Fahrtenbuch als Nachweis bis zu 15.000 Km jährlich.

Gruß
Lawrence