Guten Morgen allerseits,
immer wieder ist zu lesen, dass bei auswärtigen Arztbesuchen, angenommen ca. 500km, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten wie eine Dienstreise behandelt werden. Sollte man diese dann auch unter diesem Punkt EkSt-Auswärtstätigkeit- erfassen, oder ganz allgemein bei den Krankheitskosten?
Die erkrankte Person ist lt. Schwerbehindertenausweis auf eine Begleitperson angewiesen, wären damit sämtliche Kosten doppelt ansetzbar?
MfG Elena