Ein paar hundert Euro hatte er noch von seiner Arbeit.
Laut Finanztip könnte man zusätzlich zum Unterhalt diese Krankheitskosten absetzen. Wenn wir ihm unsere EC-Karte gegeben hätten, hätten wir zusätzlich zu den ca. 8000 Euro noch etwa 2000 Euro an Krankheitskosten absetzen können. Eigentlich waren die Kosten noch höher, aber so viele Steuern zahlen wir nicht.
"Wenn Sie eine bedürftige Person unterstützen, für die weder Sie noch eine andere Person Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge haben, können Sie Ihre Aufwendungen im Jahr 2016 bis zu 8.652 Euro pro Jahr (2017: 8.820 Euro, 2018: 9.000 Euro, 2015: 8.472 Euro) pro Jahr als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen. Voraussetzung ist, dass Sie gegenüber der Person gesetzlich unterhaltsverpflichtet sind. Dieser Höchstbetrag steigt noch um Aufwendungen für die Basisabsicherung der unterhaltsberechtigten Person in der Krankenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung. Liegen die Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person dagegen über dem Anrechnungsfreibetrag von 624 Euro im Jahr, zieht das Finanzamt die Differenz von Ihrem Steuervorteil ab.
Gehört die unterhaltsberechtigte Person zu Ihrem Haushalt, dann müssen Sie die Unterhaltsleistungen nicht einzeln nachweisen. Das Finanzamt geht zu Ihren Gunsten davon aus, dass Sie jährliche Ausgaben bis zum Höchstbetrag hatten.
Möglicherweise zahlen Sie nicht nur für den Unterhalt oder die Berufsausbildung der unterstützten Person, sondern kommen noch für weitere Kosten auf, zum Beispiel für Krankheit, Heimunterbringung oder andere außergewöhnliche Belastungen. Solche Kosten können Sie zusätzlich zum Höchstbetrag für Unterhaltsaufwendungen als allgemeine außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Hierbei müssen Sie allerdings Ihre zumutbare Belastungsgrenze beachten. Dagegen kommt es beim Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen von 8.652 Euro nicht auf Ihre individuelle zumutbare Belastungsgrenze an.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.dehttp//www.finanztip.de/aussergewoehnliche-belastungen/#ixzz4SKhbExQ8"