kann der Steuerzahler A die Gesundheitskosten
seiner Kinder B und C, die nicht von der Kasse übernommen werden,
als außergewöhnliche Belastung Gesundheitskosten(also über dem jeweiligen maßgeblichen Prozentsatzes) absetzen oder muss hier
irgendein Umweg über „Unterhaltsleistungen“ o.ä.
genommen werden?
soweit die Kosten bestimmte Mindestaufwendungen (% des Einkommens) überschreiten. Einfach in der Steurerklärung mit ansetzen, Belege beifügen und erläutern. Es sollte ersichtlich sein, dass und weshalb diese Kosten nicht erstattet wurden!