Krankheitskosten

Hallo,
wie und was kann man da genau absetzen?
Praxisgebühren?
Wenn man mal ne Grippe hat die Medikamente?
Was wenn man Medikamente kauft/braucht, die nicht vom Arzt verschrieben werden, oder man nicht krankgeschrieben wird?
Wie sieht es mit den fahrtkosten aus? Wie belegt/beweist man, wann man wie zum arzt gekommen ist?

Danke schonmal!!!

ich verweise zunächst mal dahin http://www.steuernetz.de/lexikon04/lexikon2004k33.html

Die Praxisgebühr ist ebenfalls als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Betreffend der Fahrten zum Arzt genügt in der Regel eine Aufstellung mit Datum, Anschrift des Arztes (insbesondere der Ort) und entstandender Kosten (30 cent pro gefahrenen Km) Wenn es im üblichen Rahmen wird das FA dies auch anerkennen.

Es bleibt aber zu beachten dass nur die Kosten berücksichtigt werden können, die über der zumutbaren Belastung (http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p33.html) liegen.

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ich verweise zunächst mal dahin
http://www.steuernetz.de/lexikon04/lexikon2004k33.html

Die Praxisgebühr ist ebenfalls als außergewöhnliche Belastung
zu berücksichtigen. Betreffend der Fahrten zum Arzt genügt in
der Regel eine Aufstellung mit Datum, Anschrift des Arztes
(insbesondere der Ort) und entstandender Kosten (30 cent pro
gefahrenen Km) Wenn es im üblichen Rahmen wird das FA dies
auch anerkennen.

Und die Fahrt zur Apotheke.
Und auch noch die Kosten für den Parkschein beim Arzt.

JoKu

Und das alles, egal aus welchem grund, bzw. krankheitsgrund man zum arzt fährt? auch wenn man probleme wegen der Weisheitszähne hat?
Was muss man alles als belege liefern? muss man sich den Arztbesuch bestätigen lassen?

Hallo BG,

entscheidend ist die Zwangsläufigkeit = medizinische Notwendigkeit. Diese wird im Regelfall schon dadurch glaubhaft gemacht werden können, dass die KV leistet. Kritisch ists allenfalls bei privaten Esoterik-Zusatzversicherungen.

Den Sachverhalt des Arztbesuches bestätigt sinnvoll der Arzt. Eine nachvollziehbare datierte Fotodokumentation des Aufenthaltes im Wartezimmer ist sachlich wohl weniger geeignet, wäre aber mal ganz lustig auszuprobieren.

Schöne Grüße

MM

Danke, Danke!!!
Aber jetzt nochmal für die ganz blöden (wie mich :smile: ):

Folgende Dinge kann ich geltend machen:

  1. Praxisgebühr
  2. Fahrtkosten zum Arzt/Krankenhaus (einfache oder doppelte Strecke?). Auch bei Vorsorgeuntersuchen , z.b. Kontrolle beim Zahnarzt?
  3. Medikamente, die der Arzt verschreibt.
  4. Medikamente, die der Arzt nicht verschrieben hat, ich aber trotzdem brauche,. Wie z.b. Kopfschmerztabletten, Medikamente gegen Sodbrennen, Wundheilsalben, Medikamente gegen meine Allergie (Pollen).
  5. Kosten für den Parkplatz

Und wenn ich die Fahrtkosten angebe, muss ich dann einen Beleg vom Arzt haben oder nicht?

hallo,

hast du dir bei dem ganzen aufwand hier schonmal deine zumutbare belastung ausgerechnet - nur übersteigende beträge können geltend gemacht werden - nicht dass du den ganzen kram zusammenstellst und dann nicht drüber kommst…

gruß vom inder

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-)

nee, hab ich noch nicht gemacht. Wie berechne ich das denn?

Und das alles, egal aus welchem grund, bzw. krankheitsgrund
man zum arzt fährt? auch wenn man probleme wegen der
Weisheitszähne hat?

Krank ist krank. Niemand geht aus Spaß zum ZArzt oder futtert Aspirin oder Paracetamol wie Bonbons.

Was muss man alles als belege liefern? muss man sich den
Arztbesuch bestätigen lassen?

Wenn das FA es genau wissen will, kann man sich dann immer noch eine Bestätigung vom Arzt geben lassen.
Das war bei uns aber noch nie nötig.

Gruß JoKu

-)

nee, hab ich noch nicht gemacht. Wie berechne ich das denn?

Zumutbare Belastung
http://www.steuerlexikon-online.de/Zumutbare_Belastu…

Da man aber zu Beginn des Jahres noch nicht weiß, ob man bis zum 31.12. über diese Grenze kommt, sollte man von Anfang an jeden Beleg sammeln und alle km sorgfältig aufschreiben. :smile:

Eine Familie mit 3 oder mehr Kindern kommt fast immer über diese Grenze.

Mehr zu Außergewöhnlichen Belastungen:
http://www.klicktipps.de/einkommensteuer.htm#formular4

Joku