Krankheitstage bei Kurzarbeit

Angenommen ein Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin wird während der gerade angelaufenen Kurzarbeit ( sagen wir mal KA 40% )1 Woche krank und hätte in der Krankheitswoche 2 Tage Kurzarbeit gehabt.

Könnte der Arbeitnehmer rückwirkend die Kurzarbeitstage verlegen und zwar so, dass die noch anstehenden Kurzarbeitstage der Folgewoche
rückwirkend auf die Krankheitswoche gelegt werden ? Es wäre ja dann so, dass für den Mitarbeiter / die Mitarbeiterin dann die eigentlich für die Folgewochen vorgesehenen Kurzarbeitstage wegfallen würden und er /sie an dann an mehr Tagen arbeiten würde/müßte als ursprünglich vorgesehen.

Das röche aber ganz streng…
…nach Sozialversicherungsbetrug !

&Tschüß

Wolfgang

Das Problem stellt sich doch eigentlich gar nicht, weil doch der AG die Kurzarbeit anmeldet. Wiso sollte der AG da mitspielen, wenn er dadurch kein Geld spart (was ja er eignetliche Sinn ist).