Krankheitstage nachholen rechtlich OK ?

Hallo,

jemand befindet sich derzeit in einer Weiterbildungsmaßnahme sponsered by Arbeitsamt. Diese Maßnahme ist reines Bewerbungstraining.

Trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Artz sollen jetzt die Krankheitstage nachgeholt werden.

Ist das überhaupt rechtlich so OK? Muss man sich das gefallen lassen?

Lieben Gruß
Saskia

Hallo,

nur das ich das richtig verstehe: Da hat jemand keinen Job, und das Arbeitsamt will ihm durch ein Bewerbungstraining helfen einen Job zu finden. Jemand wird krank, und das Arbeitsamt ist so unverschämt darauf zu bestehen, dann nach Gesundung an der Maßnahme teilzunehmen / ist so großzügig einen Nachholtermin anzubieten, damit jemand auch was von der Maßnahmen hat, um dann bessere Chancen auf einen Job zu haben?

Es ist wirklich ekelig, wie in diesem Land armen Arbeitslosen der Tag damit versaut wird Dinge tun zu müssen, die einen in Arbeit bringen. Als ob man keinen Anspruch darauf hätte in Ruhe gelassen zu werden und bis ans Ende der Tage Sozialknete zu beziehen, die von den ganzen Idioten da draußen mit harter Arbeit finanziert wird.

Sorry, muss erstmal k… gehen.

Vielleicht hätte ich erwähnen sollen, dass es bereits die zweite Maßnahme ist mit genau dem selben Inhalt. Die vorherige Maßnahme dauerte zwei Monate und hat demjenigen nicht bei der Arbeitsfindung geholfen. Themen wie „wie findet man im Internet eine freie Stelle“ waren für denjenigen nicht relevant, da derjenige über ausreichend Wissen verfügt, wie man sich richtig bewirbt etc. Der jenige hat vorher in einer höheren Position gearbeitet, was voraussetzt, dass man über solches Wissen verfügt. Also es handelt sich hier nicht um einen schwer vermittelbaren Fall mit lauter schlechten Noten und Null Umgangsformen. Im Gegenteil.

Noch dazu hätte ich vielleicht auch vorher erwähnen sollen, dass die Maßnahme 4 Tage in der Woche geht, man soll also die Krankheitstage dann Freitags nachholen.

Ich habe jedenfalls noch nie - egal ob normale Firma oder Weiterbildungskurse - gehört, dass man nach Krankheit, fehlende tage nacharbeiten muss. Ist mir völlig neu. Darum verwundert mich diese Geschichte ja so.

Hilfe vom Amt schön und gut. Manche brauchen wirklich erst einen Kurs wo sie erklärt bekommen, warum die Computermaus keinen Käse braucht. Aber diese Geschichte sehe ich als Schikane.

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Hallo

Noch dazu hätte ich vielleicht auch vorher erwähnen sollen, dass die Maßnahme 4 Tage in der Woche geht, man soll also die Krankheitstage dann Freitags nachholen.

Und wie soll das dann praktisch vor sich gehen? Kriegt die Person dann Nachhilfe-Einzelunterricht, oder wird sie dann eben in einen laufenden anderen Kurs ähnlichen Inhalts gesteckt, der eben auch am Freitag stattfindet?

Ich denke, dass man da erstmal Widerspruch einlegen sollte mit der Begründung von wegen Sinnhaftigkeit, und dass der Kurs ja daran hindert, sich zu bewerben. Wenn man sich dann eventuell auch an den Vorgesetzten oder die vorgesetzte Behörde wendet, wird es wohl gehen, denke ich. Also, dass zweimal der gleiche Kurs hintereinander sowieso nicht so sinnvoll ist, das sollte doch dem Dümmsten einleuchten.

Manche brauchen wirklich erst einen Kurs wo sie erklärt bekommen, warum die Computermaus keinen Käse braucht.

Diese Personen sind aber sehr selten, und die haben wohl auch nur eine sehr geringe Chance auf dem Arbeitsmarkt.

Wenn da schon Kurse stattfinden, dann sollten es auch solche sein, wo eventuell auch Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer hinschicken. Sowas gibt es ja auch. Alles andere hat doch meistens keinen Zweck und dient ausschließlich dazu, die Lehrgangsanbieter in Arbeit zu bringen. Ich denke, darum geht es auch hier.

Ein anderer Zweck wäre noch, die Leute am Schwarzarbeiten zu hindern. Aber das könnte man vielleicht auch etwas effektiver tun.

Viele Grüße

Hallo,

üblicherwiese werden derlei Maßnahmen über eine Eingliederungsvereinbarung getroffen.

Diese muss man weder sofort unterschreiben, und eigentlich muss man sie überhaupt nicht unterschreiben, da es ein öffentlich rechtlicher Vertrag ist, der verhandelbar sein muss.

Es darf mW auch nicht sanktioniert werden, wenn man die EGV nicht unterschreibt. Allerdings sollte man einen schriftlichen Gegenvorschlag schreiben.

Unterschreibt man die EGV nicht, wird sie per Verwaltungsakt festgelegt und man kann Einspruch mit aufschiebender Wirkung einlegen.

TM

Hallo,

Fakt ist, dass die Person weiterhin arbeitslos ist, und daher alles zu unternehmen hat, was dienlich ist in Arbeit zu kommen. Da sie nicht arbeitet hat sie auch die ganze "Arbeits"woche Zeit sich hierum zu kümmern. Mir verdirbt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auch immer den Freitag, obwohl ich schon von Montag bis Donnerstag normalerweise meine 40h mehr als voll habe.

Auch geht es hier nicht um ein „Nacharbeiten“, wie Du so schön schreibst, was nahelegt, dass hier jemand meint, einen Anspruch auf bezahlte Krankheitstage zu haben, die natürlich im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nicht „kostenlos“ nachzuarbeiten wären. Das würde aber nun mal ein bezahltes Arbeitsverhältnis voraussetzen, und genau das haben wir hier nun mal nicht, sondern es geht lediglich um die Teilnahme an einer Maßnahme.

Gruß vom Wiz

Und wie soll das dann praktisch vor sich gehen? Kriegt die
Person dann Nachhilfe-Einzelunterricht, oder wird sie dann
eben in einen laufenden anderen Kurs ähnlichen Inhalts
gesteckt, der eben auch am Freitag stattfindet?

Ja so war es erwähnt. Es laufen da wohl Kurse von Mo-Do und von Di-Fr.

Ich denke, dass man da erstmal Widerspruch einlegen sollte mit
der Begründung von wegen Sinnhaftigkeit, und dass der Kurs ja
daran hindert, sich zu bewerben. Wenn man sich dann eventuell
auch an den Vorgesetzten oder die vorgesetzte Behörde wendet,
wird es wohl gehen, denke ich. Also, dass zweimal der gleiche
Kurs hintereinander sowieso nicht so sinnvoll ist, das sollte
doch dem Dümmsten einleuchten.

Wurde mittlerweile erledigt. Abteilungsleitung angefordert, Abteilungsleitung hat es selbst angezweifelt was der Berater da fabriziert hat, zweimal den fast gleichen Kurs zu vergeben vor allem an jemand der den Kurs gar nicht nötig hätte. Es wurde vereinbart, zwei oder drei Wochen in den Kurs zu gehen und wenn wirklich immernoch klar ist, dass es der gleiche Kurs ist, wird der Kurs für diesen Einzelnen ohne Konsequenzen enden. Eine Bitte in einen „sinnvollen“ Kurs gesteckt zu werden wurde auch abgegeben, jedoch sähe es da wohl angeblich sehr schlecht aus Plätze zu bekommen.

Manche brauchen wirklich erst einen Kurs wo sie erklärt bekommen, warum die Computermaus keinen Käse braucht.
Diese Personen sind aber sehr selten, und die haben wohl auch
nur eine sehr geringe Chance auf dem Arbeitsmarkt.

So selten sind die Personen gar nicht. Es sind etwa 20 Leute davon sind 17 zwischen 45 und 60. Einer ist dabei, der geht nächstes Jahr sogar in Rente und den stecken sie noch in so einen Kurs… Lächerlich…

Wenn da schon Kurse stattfinden, dann sollten es auch solche
sein, wo eventuell auch Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer
hinschicken. Sowas gibt es ja auch. Alles andere hat doch
meistens keinen Zweck und dient ausschließlich dazu, die
Lehrgangsanbieter in Arbeit zu bringen. Ich denke, darum geht
es auch hier.

Wie bereits geschrieben, wirklich sinnvolle Kurse scheinen wohl regelmäßig ausgebucht zu sein.

Bin gespannt wie es noch weiter geht und ob sich jemand dann wirklcih aus dem Kurs nehmen lässt und ob es dann WIRKLICH keine Konsequenzen hat…

Danke für die Antworten.

Hi,

Es wurde vereinbart
Bin gespannt wie es noch weiter geht und ob sich jemand dann
wirklcih aus dem Kurs nehmen lässt und ob es dann WIRKLICH
keine Konsequenzen hat…

das würde ich mir schriftlich geben lassen, da spätere „Unklarheiten“ sonst zu Problemen führen können, wenn man die mündliche Zusage eines anscheinend nicht zuständigen Sachbearbeiters nachweisen muss.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/33.html
(2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt.

TM

das würde ich mir schriftlich geben lassen

Es wurde von der Abteilungsleiterin bestätigt (sie hat zurückgerufen) mit wurden schon so etliche Sachen mündlich vereinbart. Sie meinte, beim Berater muss alles schriftlich erfolgen und mit ihr reichts am Telefon.