Nehmen wir mal an, dass ein Person, welche gesetzlich freiwillig versichert ist und sich in einem regulären Arbeitsverhältnis befindet (40 Stunden pro Woche, Mo - Fr). seinem AG eine Krankschreibung mit der Dauer von 14 Tagen am 1. Tag der Krankheit vorlegt. Die Krankschreibung geht bis zu einem Freitag den 1.7.
Montag geht der Arbeitnehmer wieder zum Arzt. Es handelt sich um die selbe Erkrankung. Die Krankschreibung wird vom Tag der Meldung (Datum Montag der 4.7.) verlängert. Es wird eine Folgebescheinigung ausgestellt.
Die Krankenkasse argumentiert nun, dass das Wochenende eine Unterbrechung der Krankheit darstellt.
Was ist richtig? Welche Argumenten sind anzubringen?
vielen Dank für die Antworten.
Es geht um den Anspruch auf Krankengeld. Würde dann nur der entsprechende Zeitraum verloren geht bzw. nicht gezahlt werden?
Was wären ggf. weitere Folgen?
Für das Wochenende wurden keine Krankentage fabriziert. Die Berechnung erfolgt ja ohnehin nur Mo-Fr
Die weitere Frage ist, stellt das Wochenende eine Unterbrechung der Krankheit dar?
Hallo,
grundsätzlich wird das Krankengeld kalendertäglich gezahlt, also für Samstag und Sonntag mit.
Du warst bis Freitag arbeitsunfähig und bis dahin war das auch ärztlicherseits bescheinigt.
Wenn du am Freitag zum Arzt gegangen wärst, dann wäre alles okay gewesen - so aber bis du erst am Montag gegangen und schon war es passiert - eine Unterbrechung von zwei Tagen liegt vor. Aus der Nummer raus kommst
du nur, wenn du eine wirklich plausible Erklärung dafür findest warum du am Freitag nicht zum Arzt bist. Wenn nicht, dann musst du auf zwei Tage Krankengeld verzichten, so wie es aussieht.
Gruss
Czauderna
sofern Dich Dein KK nicht mutwillig vera… will, ist sie schlicht und ergreifend nicht auf dem neuesten Stand - wie leider Günter auch.
Diese sog. „Krankengeldfalle“ hat es zwar mal gegeben, sie wurde aber durch das sog. „GKV-Versorgungsstärkungsgesetz“ - GKV-VSG- im Juli 2015 geschlossen. Durch Art. 1 Nr. 15b dieses Gesetzes wurde in § 46 SGB V u.a. folgender neuer Satz 2 eingefügt: "Der Anspruch auf Krankengeld bleibt jeweils bis zu dem Tag bestehen, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ärztlich festgestellt wird, wenn diese ärztliche Feststellung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgt; Samstage gelten insoweit nicht als Werktage."
Diese Ergänzung wurde genau für den von Dir geschilderten Sachverhalt beschlossen (Auslaufen der AU am Fr., Folgebescheinigung am Mo. ausgestellt)
Sofern Du eine Ablehnung des KG-Anspruches bzw. eine Aussetzung für das Wochenende bekommen hast, solltest Du unbedingt mit Berufung auf ebendiesen § 46 Satz 2 SGB V Widerspruch einlegen.
Hallo Wolfgang,
sorry, aber du bist leider derjenige welcher - mir wollte man nämlich nicht glauben, dass es in den sogenannten Fachforen wirkliche und richtige Experten gibt, die dort ihr Wissen zur Verfügung stellen - um das zu beweisen kam mir diese Frage natürlich wie gerufen - ich habe nämlich behauptet, das, wenn irgendein „Experte“ eine falsche Auskunft erteilt es noch keine 2 Stunden dauern würde, bis diese Antwort korrigiert würde. Ich habe gewonnen - danke dir.
Gruss
Guenter
Hallo,
so, jetzt wieder zur Sache - lass dir das nicht gefallen - was Wolfgang geschrieben hat ist natürlich vollkommen richtig - die Änderung hat auf den nächsten Werktag verwiesen und der ist nun mal in deinem Fall der Montag -
die Kasse muss diese Folgemeldung akzeptieren und Krankengeld weiterzahlen- Durch diese Änderung wurde die berühmt, berüchtigte Krankengeldfalle zum großen Teil entschärft.
Gruss
Czauderna
Hi Wolfgang,
Nein, nix greifbares, nur eben die Bestaetigung meiner Behauptung. Es war eine Grundsatzdiskussion darüber, das eben gerade bei „wer weiss was“ doch sehr viel Gelaber stattfinden würde und man als Ratsuchender grundsätzlich in den diversen Foren, explizit aber hier keine ordentliche Hilfe bekäme, geschweige den fundierte Auskuenfte. Gerade das wollte ich, zumindest für diesen Forumsbereich widerlegen. Falsche Antworten werden hier ziemlich schnell erkannt und korrigiert und der Zeigefinger in Richtung falscher Antwort zwar eingesetzt, aber immer sachlich.
Gruß
Guenter