Frau A wird für Frau B als Krankheitsvertretung eingestellt. Im AV steht: Frau A wird ab…befristet für Frau B als Krankheitsvertretung eingestellt. Das AV endet bei Dienstantritt von Frau B.
Jetzt hat Frau B gekündigt und ist nicht mehr auf Arbeit gekommen.
Wie ist die Sachlage ist dies jetzt ein unbefistetes AV oder endet das AV jetzt automatisch? Danke für info.
Frau A wird für Frau B als Krankheitsvertretung eingestellt.
Im AV steht: Frau A wird ab…befristet für Frau B als
Krankheitsvertretung eingestellt. Das AV endet bei
Dienstantritt von Frau B.
Nach meiner Ansicht ist der Austritt der Frau B. gleichbedeutend mit der Wiederaufnahme der Tätigkeit… = Zweck der Befristung erfüllt
Jetzt hat Frau B gekündigt und ist nicht mehr auf Arbeit
gekommen.
Wie ist die Sachlage ist dies jetzt ein unbefistetes AV oder
endet das AV jetzt automatisch? Danke für info.
Kurzfassung: Arbeitgeber muss befristeten Arbeitnehmer mind. 14 Tage vorher über das Eintreten der Zweckerreichung informieren…(Absatz 2)
Versäumt er dieses und lässt den Arbeitnehmer über die Zweckerreichung hinweg arbeiten, entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (Absatz 5), wenn er nicht unverzüglich widerspricht oder Zweckerreichung mitteilt…