Hallo!
Was kann man tun, wenn ein Arbeitnehmer seine Krankmeldung nach 3 Tagen dem Arbeitgeber noch nicht vorgelegt hat?
Kann man dem Arbeitnehmer dafür eine Abmahnung aussprechen?
Danke, für Eure Antworten!
Gruß
K. Spiegel
Hallo!
Was kann man tun, wenn ein Arbeitnehmer seine Krankmeldung nach 3 Tagen dem Arbeitgeber noch nicht vorgelegt hat?
Kann man dem Arbeitnehmer dafür eine Abmahnung aussprechen?
Danke, für Eure Antworten!
Gruß
K. Spiegel
Hi!
Kann man dem Arbeitnehmer dafür eine Abmahnung aussprechen?
Grundsätlich JA!
Allerdings sollte vorher geklärt sein, dass das zu seinen Pflichten gehört…
Vielleicht könnte der erste Schritt auch erst mal eine mündliche Ermahnung sein.
Im Wiederholungsfall würde ich zu einer schriftlichen Abmahnung tendieren (ok, sie muss nicht schriftlich sein, ist aber empfehlenswert!).
Wenn sich dann nichts ändert, käme eine Kündigung in Frage…
Das ist nur, wie ich es handhaben würde (und wie es auch durchführbar ist), also bestenfalls ein Tipp! Keine Gebrauchsanweisung…
LG
Guido
Hallo
Was kann man tun, wenn ein Arbeitnehmer seine Krankmeldung
nach 3 Tagen dem Arbeitgeber noch nicht vorgelegt hat?
Ich gehe mal davon aus, daß die gesetzliche Regelung gilt und der AN inzwischen den vierten Kalendertag au ist (sonst korrigier mich und ich korrigier das im folgenden Geschriebene)
Schriftliche ordentliche Abmahnung (informier dich, wie so etwas korrekt abzufassen ist). Zusätzlich darauf hinweisen, daß die Lohnfortzahlung erst nach Vorlage der AU und auch nur für den attestierten Zeitraum vollzogen wird. Letztendlich kannst Du alternativ auch erst einmal gar nichts tun und die Abmahnung schreiben und warten bis der AN wiederkommt (spart schon mal das Porto :o)). Wie gesagt, ohne Vorlage der AU => keine Pflicht zur Lohnfortzahlung (später dann aber auch rückwirkend).
Kann man dem Arbeitnehmer dafür eine Abmahnung aussprechen?
siehe oben
Gruß,
LeoLo