hallo,
angenommen ein AN hat einen vollzeitjob und einen auf 400-euro-basis. beidesmal ist der AG der selbe und die beiden arbeitsstätten haben auch die selbe anschrift. nun wir der AN krank und gibt nur EINE krankmeldung beim AG ab. dürfte sich dieser weigern, die 400 euro zu bezahlen mit der begründung, man habe „unentschuldigt gefehlt“, da er eine separate krankmeldung für diese tätigkeit haben möchte??
für den AN ist dies nicht logisch nachvollziehbar, da er 1. nur EINE krankmeldung hat, 2. der empfänger beides mal quasi der gleich ist, 3. der AN im märz mal krank war und die selbe vorgehensweise damals aber kein beanstandungsgrund war!
danke + gruß,
s.
hallo,
dürfte sich
dieser weigern, die 400 euro zu bezahlen mit der begründung,
man habe „unentschuldigt gefehlt“, da er eine separate
krankmeldung für diese tätigkeit haben möchte?
Mal so vorsichtig gefragt. Ists denn eine ganz andere Tätigkeit? Andere Abteilung bezüglich des 400-Euro-Jobs?
MfG
hallo,
es ist beides mal büroarbeit, allerdings eben für zwei firmen. aber physisch der selbe arbeitsplatz, lediglich andere ordner und andere laufwerke am PC 
gruß,
s.
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*verwirrtbin*
allerdings eben für zwei firmen.
Ähm … wie jetzt? Eine Firma (= AG?) oder zwei?
allerdings eben für zwei firmen.
Ähm … wie jetzt? Eine Firma (= AG?) oder zwei?
ZWEI firmen, die aber den selben firmeninhaber haben und auch beide den gleichen firmensitz. hätte ich dann quasi 1 x das original der AU und 1 x eine kopie dieser ins eingangskörbchen legen sollen?
wie gesagt, im märz war das kein problem!!! plötzlich ist es eins!
ZWEI firmen, die aber den selben firmeninhaber haben und auch
beide den gleichen firmensitz. hätte ich dann quasi 1 x das
original der AU und 1 x eine kopie dieser ins eingangskörbchen
legen sollen?
wie gesagt, im märz war das kein problem! plötzlich ist es
eins!
Tja, ich weiß nicht wie es der AG (bzw. der Firmeninhaber) will/möchte/angewiesen hat. Um Streitigkeiten zu vermeiden, solltest du ihn fragen wie ers denn gern hätte. Vielleicht ist er ja so nett und macht sich selbst ne Kopie (bzw. lässt das von dir machen, wenn du fürs Büro - und evtl. sowas - zuständig bist)?
Und warum es jetzt plötzlich ein Problem ist, wird dir hier keiner verraten können.
Hallo
ZWEI firmen, die aber den selben firmeninhaber haben und auch
beide den gleichen firmensitz.
Der AN sollte sich weniger Gedanken darum machen, in welches Körbchen die AU kommt, sondern vielmehr spätestens die nächste Buchprüfung fürchten. Das dürfte höchstwahrscheinlich aus Sicht der Sozialversicherung und Lohnsteuer als einheitliche Beschäftigung gelten. Wie lange läuft das denn schon so? Welche genauen Arbeiten führt der AN in Job A und B aus?
Gruß,
LeoLo
AN und buchprüfung? oder AG und buchprüfung?
beides mal jeweils bürotätigkeiten. das eine ist der hauptjob, in dem diese tätigkeiten natürlich entsprechend vielschichtiger und „hochwertiger“ sind, bei dem anderen job (für rechtlich andere firma, aber eben gleicher inhaber und anschrift) mehr ablagetätigkeit, präsentationsmappen zusammenstellen, telefonakquise.
wurde damals vom AG angeboten, als die frage nach erlaubnis des ausführens einer nebentätigkeit seitens des AN kam. personeller bedarf war da, der AG kannte den AN bereits gut und bot somit diesem die tätigkeit an.
kann der AN schwierigkeiten bekommen??? er möchte natürlich sein geld haben, das ihm zusteht!
gruß,
s.
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Hallo LeoLo
Das dürfte höchstwahrscheinlich aus
Sicht der Sozialversicherung und Lohnsteuer als einheitliche
Beschäftigung gelten.
Selbige Überlegungen hatte ich auch bei meiner Nachfrage. War mir nur nicht sicher, wegen der Angabe, dass es 2 Firmen sind.
Nachträglich frohe Weihnachtsgrüße 
Hallo
kann der AN schwierigkeiten bekommen??? e
Da würde ich der Schilderung nach drauf wetten. Riecht ganz stark nach einem 400€-Job, der einer Prüfung nicht standhalten dürfte.
Gruß,
LeoLo