Krankmeldung

hallo,
ich weiß nicht, in welchen thread ich diese frage stellen soll:
ich bin bei einer BKK versichert und bekomme bei krankmeldung vom arzt das original zur weiterleitung an jene. mein AG bekommt wie immer den durchschlag.
bekommt der AG meinen ausfall von der krankenkasse entgeltlich ersetzt?? muss ihm hierzu die krankmeldung vorliegen??

danke für antworten,
grüße,
s.

Hallo Sonja,

nein, dein Arbeitgeber bekommt keine Ausgleichszahlung für deinen Arbeitsausfall. Dies ist nur der Fall, wenn du ein Kind hast und
dieses krank wird.

Kann mir eigentlich jemand sagen, weshalb wir das Original der Krankmeldung an unsere Krankenkasse weiterleiten müssen?

Danke & Gruß

Jan

Hallo Sonja,

Kann mir eigentlich jemand sagen, weshalb wir das Original der Krankmeldung an unsere Krankenkasse weiterleiten müssen?

Nö, kann ich auch nicht sagen. Ich bzw. mein Gatte haben schon mal vergessen, dass Original an unsere KK zu senden, und siehe da, wir leben immer noch.
Ich frage mich auch immer, warum dieser Aufwand immer noch nötig ist.

LG
Andrea (Mäsuemama)

Nicht so ganz
Hi!

Wenn der AG regelmäßig nicht mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigt, kann es durchaus sein, dass er eine Erstattung über den „Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung - (AAG)“ (U1) erhält.

Dazu benötigt die Krankenkasse selbstverständlich die Durchschrift der AU.

Abgesehen davon gibt es in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung sowie (in der Regel) nach 42 Tagen Krankengeld durch die Krankenkasse.

LG
Guido

Hallo Andrea,

dann will ich doch mal die Arbeitnehmer aufklären:

Die AU-Bescheinigung mit der Diagnose muss an die Krankenkasse geschickt werden, damit einerseits die KK überhaupt von der AU weiß und auch die Möglichkeit hat, die AU durch den medizinischen Dienst zu überprüfen und zum anderen auch dem Arbeitgeber bei mehreren Erkrankungen im Jahr mitgeteilt werden kann, ob diese Krankheit im Anrechnungszeitraum schon einmal aufgetreten ist und daher nicht 6 Wochen, sondern entsprechend weniger Entgeltfortzahlung zu leisten ist.

Übrigens: Auch nach Ablauf der 6 Wochen Entgeltfortzahlung muss man an den Arbeitgeber weiterhin AU-Bescheinigungen schicken, auch wenn manche Ärzte in völliger Unkenntnis des Arbeitsrechts immer noch meinen, das wäre nicht nötig. Denn sonst weiß der AG doch nicht, dass die Krankheit fortdauert. Vertrag ist ja Vertrag: Nur wer arbeitsunfähig ist, darf zu Hause bleiben.

Man stelle sich vor, der AN wird wieder gesund, sagt es dem AG aber nicht und macht statt dessen einen unbezahlten Urlaub im Anschluß.

Oder der medizinische Dienst hat nach Prüfungsauftrag durch die Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit für beendet erklärt und den AN wieder zur Arbeit geschickt, der hat aber keine Lust.

Grüße

EK

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