Hallo!
Noch eine Frage:
In dem EntgFG steht:
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
- Und wenn sie nicht weniger dauert? Wann muss man dann die AU vorlegen?
- Außerdem welcher Tag ist „darauffolgender“? Wann man die AU bekommen hat oder wann die Unfähigkeit zu Ende ist?
Hallo
In dem EntgFG steht:
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage,
hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das
Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche
Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
- Und wenn sie nicht weniger dauert? Wann muss man dann die
AU vorlegen?
Bei einer AU von 3 Tagen oder kürzer: gar nicht.
- Außerdem welcher Tag ist „darauffolgender“? Wann man die AU
bekommen hat oder wann die Unfähigkeit zu Ende ist?
„Darauffolgender“ ist der Tag, der „auf den dritten Tag folgt“. Also der nächste Kalendertag. Sofern an diesem (vierten) Tag der AU keine Vorlage möglich ist (zum Beispiel beim Frisör am Sonntag, wenn geschlossen ist) gilt der erste darauf folgende mögliche Kalendertag als Zugangstag der AU.
Gruß,
LeoLo
Hallo,
- Und wenn sie nicht weniger dauert? Wann muss man dann die
AU vorlegen?
Das ergibt so keinen Sinn. Wenn gemeint ist ‚‚Und wenn sie nicht länger dauert?‘‘ … dann muss er, wenn der AG nicht eine vorherige Vorlage fordert, gar keine AU vorlegen.
- Außerdem welcher Tag ist „darauffolgender“? Wann man die AU
bekommen hat oder wann die Unfähigkeit zu Ende ist?
Wenn die Arbeitsunfähigkeit beginnt.
‚‚Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung … spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.‘‘
Beispiel:
DO - krank geworden (und telefonisch gemeldet)
FR - zum Arzt gegangen (und z.B. für 2 Wochen krank geschrieben)
= späteste Abgabe MO (wenn man mal von einer normalen MO-FR-Arbeitswoche ausgeht), da MO der nächste Arbeitstag nach den 3 Kalendertagen ist.
MfG
Hm…
Bedeutet es, dass falls im AVertrag nichts dazu steht, darf man 3 Tage zu Hause bleiben (vorher sich telefonisch melden), und danach nichts beweisen müssen und der AG soll ihm vertrauen, dass er die 3 Tage krank war und nicht geschwänzt?
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Bedeutet es, dass falls im AVertrag nichts dazu steht,
Das muss nicht unbedingt im Arbeitsvertrag so stehen.
darf
man 3 Tage zu Hause bleiben (vorher sich telefonisch melden),
und danach nichts beweisen müssen
So isses.
und der AG soll ihm
vertrauen, dass er die 3 Tage krank war und nicht geschwänzt?
Na wenn der AG seinen AN nicht vertraut, kann/darf er doch von ihnen eine vorherige Vorlage des ‚‚gelben Scheins‘‘ verlangen.