Krankmeldung ab dem 1.Arbeitstag

Ich habe eine Frage bezüglich der neuen Gesetzregelung.
Was ist denn wenn man Sonntags arbeiten muss?
Muss ich dann ins Krankenhaus oder den ärztlichen Notdienst anrufen um mir dies bestätigen zu lassen oder kann ich mich dann telefonisch für den einen Tag abmelden und dann am folgenden Tag morgens zum Arzt gehen und mich rückwirkend für den Sonntag mit krank schreiben lassen?!
Ebenfalls ist es so, was ist wenn ich nicht aus dem Haus kann ( z.B wegen Durchfall oder dergleichen) und ich auch keinen Hausarzt habe der in die Wohnung kommt, wie sieht es in diesem Falle aus? Muss ich dann auch den ärztlichen Notdienst anrufen? Schreibt dieser einen krank oder Bescheinigt der mir nur das ich quasi Patient zu dem Zeitpunkt bei ihm war ( ähnlich wie in der Notaufnahme im KH)

Vielen Dank im voraus für die Antworten.

MfG
nadjacgn

Hallo,
wenn der Arbeitgeber das so verlangt, dann ja.
Es gibt da keine neue gesetzliche Regelung sondern nur ein Urteil, dass dem Arbeitgeber ermöglicht Krankmeldungen ab dem 1. Tag zu fordern.
Das galt auch schon in der Vergangenheit, wurde grundsätzlich durch dieses Urteil nur bestätigt.
Gruss
Czauderna