Krankmeldung ab dem 3. Tag?

Hallo liebe Wissende,

Eine Frage zu folgendem Gesetzestext des Entgeltforzahlungsgesetzes:
§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten

(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.

Folgende Frage zu diesem Satz: Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.

Wie kann der AG das verlangen? Muss er das schriftlich im Arbeitsvertrag festlegen? Reicht es mündlich?

Vielen Dank im Voraus.

Veronika

Hallo,

Wie kann der AG das verlangen? Muss er das schriftlich im
Arbeitsvertrag festlegen? Reicht es mündlich?

Ja, es reicht auch die mündliche Anweisung. Eine bestimmte Form ist ja nicht im EntgFG vorgeschrieben dafür.
Die schriftliche Form (optimalerweise noch mit dem Nachweis, dass der AN davon Kenntnis hat) wäre nur vorteilhafter für den AG.

Aha. Also wenn es einer schriftlichen Vereinbarung bedarf, dann stünde das ist EntFG drin, oder?

Also wenn es einer schriftlichen Vereinbarung bedarf,
dann stünde das ist EntFG drin, oder?

Richtig.