Krankmeldung ab wann?

Liebe Arbeitsrecht-Experten. Nach wie vielen Tagen muss ich mich spätestens krank melden? Wann muss eine Krankschreibung durch den Arzt, sofern erforderlich, mit Krankenschein erfolgen? Ich dachte bisher immer, dass sich alles um diese obligatorischen drei Tage dreht; das soll allerdings schon lange nicht mehr zutreffen. Bitte um Aufklärung, da mich dieses Thema jahrelang nicht betroffen und nun eingeholt hat. Herzlichen Dank im Voraus.

Grundsätzlich kann der AG die „AU-Bescheinigung“ am ersten Tag verlangen! Es ist jedoch in den meisten Fällen in Tarifverträgen im Sinne der Drei-Tage-Frist geregelt. Also, mal in den entsprechenden TV schauen. Dennnoch kann der AG davon abweichend den „gelben Zettel“ früher verlangen. Insbesondere wenn Anlass zu Misstrauen, ob hier wirklich eine AU vorliegt, besteht.
Gruß Eudemos