Krankmeldung am Ende des 3. Tages

Liebe Forum-Mitglieder,

ich habe eine Frage zur AU.
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich zum Ende des 3. Krankheitstages eine AU benötige.

Letzte Woche Mittwoch ging es mir nicht gut und ich bin nach ca. 6 Stunden Arbeitstag nach Hause gegangen, war also anwesend. Da es nicht besser wurde war ich auch Donnerstag und Freitag noch krank. Bisher wurde dieses Vorgehen immer vom Arbeitgeber ohne Fragen akzeptiert. Nun möchte der Arbeitgeber aber, dass ich Ihm eine AU vorlege, die ich allerdings nicht habe. Zählt denn der Tag an dem ich nach 6 Stunden nach Hause bin auch als Krankheitstag?

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.

Gruß
Rolf

das ist glaube ich bissl ansichtssachse. wenn der arbeitstag 8 stunden hat sie sie nur 6 stunden anwesend waren ist das kein kompletter tag anwesend.

bei mir in der firma gelten die anwesendheitsstunden. bin ich 2 nicht da gibt es 2 weniger geld.

vielleicht läßt sich das ganze mit einem guten hausarzt regeln der einem in nachgang für den besagten tag krank schreibt. dann sind für beide seiten die fronten geklärt

Hallo Rolf,
schwierige Sachlage…
Ich würde sagen, dass der „halbe“ krankentag nicht zählt. Aber ohne wirklichen Krankschein, würde ich einfach für die Tage Urlaub nehmen und gut ist. Warum bist du denn nicht zum Arzt gegangen & hast dir eine AU geben lassen?
Tut mir leid, dass ich nicht mehr dazu schreiben kann.
Ole

Hallo Rolf,

wie Sie bereits gesagt haben: Die AU muß bis zum 3. Krankheitstag vorliegen.

Waren Sie denn beim Arzt?? Wenn ja, dan lassen Sie sich noch eine AU durch den Arzt ausstellen.

Wenn nein, dann sprechen Sie bitte mit Ihrem Vorgesetzten und versuchen die Sache mit Überstunden oder Urlaubstagen auszugleichen. Sie waren in jedem Fall in er Pflicht, eine AU beizubringen. Also kleine Brötchen backen und auf Verständnis hoffen.

Zukünftig lassen Sie sich bitte ab dem 1. Tag einen AU austellen und diese muss dan bis zum 3. Tag beim AG vorliegen! Das ist Arbeitsrecht und nicht zu ändern.

Viel Glück und gute Gesundheit

Trotzkopf

Hallo,
diese drei tage regel glit meiner meinung nach, für die einreichung einer AU, aber gar keine AU!!! sehr schlecht, wenn der vertrag nicht ordentlich gelesen wird! denn ich glaube nicht, das ein arbeitgeber heutzutage drei tage ohne AU einen arbeitnehmer beschäftigt!
Ich hoffe trotzdem, das sich alles zum guten wendet!
LG Oliver

Hallo RolfMann,

grundsätzlich hat der Arbeitgeber Anspruch auf eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung!

Im vorliegenden Fall auch für die Stunden nach den 6 Stunden Arbeit am Mittwoch.

In sehr vielen Dienstverträgen wird zum Thema Arbeitsunfähigkeit eine Formulierung gewählt, welche die Arbeitnehmer unwissentlich zu falschen Vermutungen verleitet: … ist spätestens am vierten Tag darüber eine Arbeitsunfägigkeitbescheinigung … vorzulegen!

Diese Formulierung verleitet immer noch viele Arbeitnehmer zu der Annahme, daß sie sich 3 Tage selbst auskurieren können, ohne einen Arzt aufzusuchen und so auch an eine AU-Bescheinigung zu kommen.

Das ist schlichtweg falsch! Es hat sich etwas aus grauen Urzeiten überliefert, was heute noch einige „Ahnungslose“ für sich verwenden möchten.

Bevor die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle eingeführt wurde, gab es Krankengeld von der Krankenkasse, allerdings erst ab dem 4. Krankentag. Die ersten drei Tage gingen immer zu Lasten des Arbeitnehmers. Wenn er ab dem 4. Tag wieder zur Arbeit ging, war das Thema in Ordnung. Die drei Krankentage wurden weder von Arbeitgeber noch von der Krankenkasse bezahlt.

Mit Einführung der Lohnfortzahlung ist der Nachweis ab dem 1. Tag an zu führen; daß die AU-Bescheinigung erst am 3. oder 4. Tag vorgelegt werden muß, schränkt diese Verpflichtung in keiner Weise ein.

Wie größere Arbeitgeber mit ihrem Recht umgehen, ist die eine Sache, kleinere Arbeitgeber bekommen einen Teil der Lohnfortzahlung von der Krankenkasse erstattet; dies allerdings nicht, wenn der Arbeitnehmer sich vermeintlich selbst „kuriert“ hat.

Die sogenannten 3 Karenztage aus der Zeit vor Einführung der Lohnfortzahlung gibt es schlichtweg nicht mehr.

Beste Grüße
maasterp

Hi,

Zählt denn der Tag an dem ich nach 6 Stunden nach Hause
bin auch als Krankheitstag?

Ich bin jetzt mal etwas gemein: wenn jemand eine Arbeitsleistung von 8 Stunden am Tag schuldet und dann wegen Krankheit vor Ablauf dieser 8 Stunden nach Hause geht (und nicht etwa zum Arzt), muss dieser Mensch sich diesen Tag als Krankheitstag anrechnen lassen? Jaaaaaaa.

Dazu kommt, dass ein Arbeitgeber bei einem begründeten Verdacht durchaus auch vor Ablauf der 3 Tagesfrist eine AU verlangen kann!!
Und: selbst die strikte Einhaltung der 3-Tages-Karenzzeit erfordert immer noch eine **unverzügliche** Meldung beim Arbeitgeber; d.h. in der Regel **vor** Schichtbeginn.

rambam

Hallo,

ja, der Tag, an dem Du nach Hause gegangen bist, zählt auch als Krankheitstag, zumal Du ja Dein Arbeitssoll nicht erbracht hast. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber sogar ab dem ersten Tag eine Krankmeldung verlangen - also lieber immer gleich zum Arzt gehen, wenn es nicht absehbar ist, ob die Krankheit länger dauert…

Gruß,
Alexis

Hallo,

der Arbeitgeber kann die AU vom ersten Tag an verlangen. Die Regelung mit dem dritten Tag ist lediglich eine Kann-Regelung und in deinem Fall lag das Wochenende noch dazwischen.
No chance, AU nachreichen oder Urlaub nehmen oder Stunden nacharbeiten.
Gruß C.

Hallo Rolf,

das kommt auf den genauen Sachverhalt an. Wenn du am Mittwoch dich krank abgemeldest hast, dann zählt es als AU-Tag, das heißt es werden dir auch anteilig die Stunden bis zur Sollzeit gutgeschrieben.

Eine AU ist immer dann fällig, wenn die Karenztage überschritten werden. D. h. falls du schon einen AUTag im Febr. hattest auch in diesem Fall. Ferner kann ein AG auch auf die AU bestehen, ob es auch in nachhinein geht, wenn so etwas noch nie üblich war, weiß ich jedoch nicht. Solltet ihr einen Betrieb-/Personalrat haben, wende dich an diesen.

LG.

Ich denke mal, das hängt davon ab, wie der halbe Arbeitstag behandelt wird. Hast du Gleitzeit oder Überstunden die für die Fehlzeit angerechnet werden, dann ist es ein Arbeitstag. Gehst du aber heim ohne dein Tagessoll erfüllt zu haben und es erfolgt auch kein Ausgleich per Überstunden oder Urlaub, dann zählt der Tag als Krankheitstag

Gruß
Ally

Entscheident ist die Abmeldung wegen Erkrankung, unabhaengig davon wie lange der Arbeitsausfall war, ob also eine Stunde oder ein Tag. Damit liegt in Ihrem Fall eine Erkrankung von insgesamt drei Tagen vor und eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich.

Sie sollten mit Ihrem Arbeitgeber / Personalabteilung reden und das Missverstaendnis erklären, so wie Sie es auch hier im Forum dargestellt haben. Erläutern Sie, dass Sie kein Atest haben und sich nun rückwirkend eines ausstellen lassen muessten. Sie koennten auch anbieten, dass Sie am 1. Tag Stunden abgebaut haben oder ähnliches und damit seien es ja nur 2 Tage. Sofern Sie ansonsten einen guten Leumund im unternehmen haben sollte das kein Problem sein.

Gruss
WG