Krankmeldung Arzt

Hallo,

ich war heute beim Ersatzarzt da meiner zu hatte. Ich lag Gestern (donnerstag) im Bett um kam durch meine Magen-Darm Grippe nicht raus. Ich bin also Heute am Freitag hingegangen. Habe mein Rezept bei dem Ersatzarzt abgeholt und ebenso mein Attest. Hatte einer Frau die vorher drin war gesagt, dass ich seit Gestern nicht arbeiten war. Sie meinte nur OK. Also bin ich davon ausgegangen das der Arzt das weiß. Habe mein Attest also erhalten und bin raus aus dem Sprechzimmer. Habe dann jedoch bemerkt, dass auf dem Attest der Donnerstag nicht datiert wurde. Habe also gefragt ob er das noch ändern kann. Dieser meinte, dass dies eine Straftat wäre weil er mich nicht kennt und ich Ihn auch hätte anlügen können das ich Donnerstag auch schon krank war. Ich war erstmal Baff. Ich habe dies sonst immer machen können. Nun wollte ich Heute Abend zum Bereitschaftsarzt und dem dies schildern oder mich erneut bei Ihm Krankmelden und direkt fragen ob der den Donnerstag attestieren kann. Dürfen Bereitschaftsärzte einen Krankschreiben? Bzw. kann er diese Krankmeldung vernichten und eine neue ausstellen? Oder wie bekomme ich das hin, dass der Donnerstag auch attestiert wird?

Hallo,

der Arzt hat diese Regelung zu beachten:

  1. Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen
    Inanspruchnahme liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine
    rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig.

Quelle: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1300/AU-RL_2016-10-20_iK-2016-12-24.pdf
-> § 5 Abs. 3

Ärzte, die den Patienten nicht kennen, tendieren seltener zu einer erlaubten Ausnahme. Bei Vertretungsärzten und Ärzten im Bereitschaftsdienst werden seltener Ausnahmen gemacht.

Miuss beim Arbeitgeber wirklich für den 1. Tag der AU eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden?

Gruß
RHW