Krankmeldung aufgrund Kündigung

Hallo!

Angestellter A bekommt von Arbeitgeber B zunächst mündlich die Kündigung. A geht darauf hin zum Arzt und lässt sich 4 Wochen krankschreiben. Da die schriftliche Kündigung erst zu Mitte des Folgemonats greift, lässt A sich von einem anderen Arzt nochmal krankschreiben.

Anderer Arzt und nicht Folgebescheinigung, sondern neue Erstbescheinigung kommt. Die Erstbescheinigung beginnt einen Tag bevor die zuvor ausgestellte Folgebescheinigung abläuft. So dass A sozusagen für 2 Tage doppelt krankgeschrieben ist.

Weiß jemand ob das rechtens ist?

Gruß, moni

Betrug ?

Hallo!

Angestellter A bekommt von Arbeitgeber B zunächst mündlich die
Kündigung. A geht darauf hin zum Arzt und lässt sich 4 Wochen
krankschreiben.

Sollte der Angestellte das nur wegen der Kündigung getan haben und nicht wirklich krank sein, dürfte hier ein strafrechtlich relevanter Betrug vorliegen.

Gruß

S.J.

Hallo auch,

das hat A mit Sicherheit, aber wie soll man das beweisen. Der medizinische Dienst war eingeschaltet, aber das Gutachten bestätigte die Richtigkeit der Krankmeldung. Aber nach dem ich erfahren habe, wie die Vorgehensweise ist, wundert mich das nicht.

Gruß, moni

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Hallo moni,

Weiß jemand ob das rechtens ist?

Rechtens könnte das schon sein, aber bissel verdächtig ist es natürlich auch. Die Frage ist, wie findet man als Firma in so nem Fall raus, ob das nun ne andere Diagnose ist oder nicht. *grübel*

Insofern der AG die AU anzweifelt, kann er sich ja gerne zwecks Überprüfung durch den MdK mit der Krankenkasse in Verbindung setzen.

MfG

…aber das Gutachten
bestätigte die Richtigkeit der Krankmeldung.

Welche? Die 1. oder die 2.?

die 1., die 2. kam heute

…aber das Gutachten
bestätigte die Richtigkeit der Krankmeldung.

Welche? Die 1. oder die 2.?

Hi,

Weiß jemand ob das rechtens ist?

generell, warum sollte das nicht möglich sein?
Als Beispiel: Ich habe Mittelohrentzündung und werde bis einschl. morgen AU geschrieben. Heute (am letzten AU-Tag ist man ja naturgemäß wieder nahezu fit) will ich einen Kasten Wasser in den Keller tragen, verhebe mich und habe den klassischen Hexenschuß. Soll ich jetzt bis morgen warten um mich behandeln zu lassen?
Überschneidungen zwischen zwei AU-Meldungen zu unterschiedlichen Krankheiten (und damit zwei Erstbescheinigungen) sind natürlich möglich und (für sich) kein Grund für Zweifel an der Richtigkeit der Meldungen.

Gruß Stefan

Krankenkasse!
Hi!

Dann direkt mit der Krankenkasse in Verbindung setzen - die sollen wegen der 2. AU noch mal deen MdK aktivieren!

Erfahrungsgemäß kommt bei solchen Überprüfungen nur außerst selten etwas heraus, wie: Geschummelt!

Aber WENN jemand Einsicht in die Diagnosen hat, dann nur die Krankenkasse…

LG
Guido

Betrug ? Unterstellungen…
Ich bin keine Arbeitsrechtsexpertin, sondern agiere aus dem Bauch heraus, trotzdem meine Anmerkung:

Was soll eigentlich diese Pfennigfuchserei? Das sind üble Unterstellungen.
Soll dem Arbeitnehmer, der ja nun gekündigt ist, also den größten anzunehmenden Schaden hat, nun auch noch „eins ´reingewürgt“ werden?
Die Beurteilung des Arbeitnehmers sollte in seiner Rolle also solcher beurteilt werden. (Hat er sich vorher auch ständig krank schreiben lassen oder war er zuverlässig?) Nicht jedoch über die Art und Weise seines Abgangs. Ihm wurde gekündigt, seine Reaktion ist verständlich - wenn auch nicht korrekt. Der Arbeitgeber lässt ihn im Stich, also tut der Arbeitnehmer das gleiche, mit den „Waffen“, die er jetzt nur noch hat. Mit der Kündigung äußert der Arbeitgeber, dass er auch ohne diesen Kollegen auskommt.

Ich würde sagen, schlucken, ´drüber weg sehen und ein angemessenes Arbeitszeugnis erteilen. Die Angelegenheit ist ohnehin in einem Monat vergessen.

Ich bin keine Arbeitsrechtsexpertin, sondern agiere aus dem
Bauch heraus, […]

[…] Ihm wurde gekündigt, seine Reaktion ist verständlich - wenn
auch nicht korrekt. Der Arbeitgeber lässt ihn im Stich, also tut der
Arbeitnehmer das gleiche, mit den „Waffen“, die er jetzt nur noch
hat. […]

Abenteuerlich Deine Argumentation ist. Mit der gleichen Begründung könnte jeder aus einem laufenden Verterag aussteigen, wann immer ihm danach zumute ist - zum Bleistift könnte der Arbeitgeber mit Fug und Recht einen AN, der selbst gekündigt hat, ab sofort nicht mehr in den Betrieb lassen, die Lohnzahlung sofort einstellen etc.pp. (Übertrag das Ganze mal aufs Mietrecht, da wird es noch hisbscher …).

Es gibt einen wichtigen Grundsatz : Pacta sunt servanda.

Abgesehen von diesem großen Leck in Deiner „Beweisführung“ muss ein Arbeitgeber mit Verdächtigungen der beschriebenen Art natürlich sehr vorsichtig sein. Der einzige Weg bei Verdacht auf Missbrauch führt tatsächlich, wie Guido es beschrub, über die Krankenkasse und den Medizinischen Dienst. Im vorliegenden Fall stellt sich aber die Frage nach Aufwand und Nutzen - und auch die, ob dem Arbeitgeber nicht besser gedient ist, wenn der AN nicht mehr im Betrieb ist und mit seiner vermutlich vorhandenen Demotivation mehr kaputt macht, als der wirtschaftliche Schaden durch die evtl. missbräuchlich beanspruchte Lohnfortzahlung beträgt.

Gruß Eillicht zu Vensre

Sinas Ausführungen kann ich mich inhaltlich und rein bauchmäßig nur anschließen. Mein AG hat in den letzten Jahren häufiger zum Mittel der Kündigung gegriffen, und bei jeder war die Kündigung mit sofortiger Freistellung bis zum Kündigungstermin verbunden, ohne dass die MA selbst sich etwas Außergewöhliches oder strafrechtlich Relevantes zu Schulden kommen ließen. Natürlich könnte man über die Krankenkasse einen medizinischen Gutachter einschalten, aber was bringt das letztendlich? Außer Kosten eigentlich nichts. Die Beurteilung, ob der MA häufiger krank war oder sonst nie, ist ebenfalls zweitrangig. Dem AN bringt es in aller Regel auch keine Pluspunkte, wenn er trotz Erkrankung seine Aufgaben erfüllt. Wer Dankbarkeit in solcher Hinsicht erwartet, sollte sich besser einen Hund zulegen. MfG M.P. (Ich möchte nicht sarkastisch erscheinen, aber nach meiner Erfahrung ist es einfach so.)

Hallo,

häufiger zum Mittel der Kündigung gegriffen, und bei jeder war
die Kündigung mit sofortiger Freistellung bis zum
Kündigungstermin verbunden, ohne dass die MA selbst sich etwas
Außergewöhliches oder strafrechtlich Relevantes zu Schulden
kommen ließen.

bei einer Freistellung bekommt der AN aber den Lohn weiter. Die Freistellung ist also eigentlich zusätzlicher Urlaub für den AN, der AG ist dafür sicher, daß der AN keine Sabotage betreiben kann. Das hast Du offensichtlich übersehen.
Im Unterscheid dazu der beschriebene Fall: der AG muß zahlen, bekommt aber keine Gegenleistung dafür.
Deshalb kann ich Deiner Meinung in keiner Weise zustimmen.

Gruß
Axel

Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag…
Hi!

Finde ich echt klasse, Deine Bauchmeinung!

Projeziere das Ganze mal auf einen anderen Vertrag- nehmen wir ein Handy!

Dein Vertrag läuft bis zum 30.06.06, und Du kündigst fristgerecht am 15.02.06 zum Vertragsende. Einen neuen Vertrag schließt Du zum 01.07.06 ab.
Weil der Handybetreiber sich denkt, dass Du da einen Monat später eh nicht mehr daran denkst, sperrt er Deine SIM-Karte bereits am 15.05.06. Natürlich musst Du trotzdem noch bis zum 30.06.06 zahlen - aber da Du das ja eh einen Monat später wieder vergessen hast und nicht mehr drüber sprichst, ist Dir das ja völlig egal!

Die Tatsache, dass Du telefonisch für 6 Wochen nicht erreichbar bist (weil Du zum Beispiel gerade in eine andere Stadt ziehst und noch keinen Festnetzanschluss, bzw. keinen Festnetzanschluss mehr hast) ist auch nebensächlich, da Du ja einen Monat später eh nicht mehr drüber sprichst…

Wie Eillicht schon sagte: Verträge sind einzuhalten!
Das ist so ziemlich das Erste, was man in einer kaufmännischen Ausbildung in BWL lernt.
Warum sollten Arbeitsverträge da eine Ausnahme bilden?!

Ich selbst habe auch schon die ein oder andere Kündigung erhalten. Aber ich wäre nie im Leben darauf gekommen, mir einen „gelben Urlaubsschein“ für die restliche Zeit zu nehmen (ok, bei Erkältungen, mit denen ich mich „normalerweise“ noch ins Büro geschleppt hätte, habe ich dann doch den Arzt aufgesucht - aber das waren dann drei Tage oder so, und natürlich habe ich die Freistellungen für die Jobsuche gem. §629 BGB während der Arbeitszeit in Anspruch genommen, aber 6 Wochen?!)!

LG
Guido

Vielen Dank für alle Kommentare.

Fakt ist, dass in dem Fall der AG der Angeschmierte ist, da ER zwar alle Vereinbarungen einhalten muss (Kündigungsfrist, Lohnfortzahlung, „gutes“ Zeugnis), der AN aber keine der versprochenen Leistungen erbrachte. Da der AG ein gutmütiger Mensch ist (und kein Fachanwalt für Arbeitsrecht) hat dieser z.B. keine schriftl. Abmahnungen geschrieben, so dass der AN fein raus ist, Geld kassiert, nebenbei „krank“ ist und sich ins Fäustchen lacht.

Die Lehre daraus, und auch der Grundsatz der im Arbeitsrecht gilt: Bei (formalen) Fehlern geht es immer zu Lasten des AG’s.

In dem Fall kann es dem AG sogar das Genick brechen, was aber den AN selbstredend nicht interessiert.

Am Rande sei erwähnt, dass nicht alle AG Ausbeuter sind und nicht alle AN „die Armen“!

Danke euch!

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Hallo,
als Krankenkassenmensch dazu folgendes:
Grundsätzlich gilt, wer sich im System auskennt, kommt mit fast allem
durch.
Zu dem vorliegenden Fall:
So etwas passiert des öfteren und ist rein vom Ablauf her nicht zu beanstanden und durchaus korrekt.
Wenn ein Arzt wegen der Diagnose A jemanden krankschreibt, sagen wir
mal bis heute, also den 02.02.2006 und der Patient heute zu einem
anderen Arzt geht, der ihn dann ab heute (weil er von der ersten Krankmledung einfach nix weiss) wegen der Diagnose B krankschreibt,
dann ist das okay. Für uns als Krankenkasse ist das allerding eine durchgehende Erkrankung, da Diagnose B „hinzugetreten“ ist. Deshalb
beginnt auch die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers mit Eintritt der Arbeitsunfähigkeit (AU) wegen Diagnose A.
Die Einschaltung des MDK bringt hier in der Regel nix. Es sei denn
die Kasse will beweisen, dass die AU wegen Diagnose A bereits mit dem
01.02.2006 abgeschlossen wäre. Ist das nämlich der Fall, dan beginnt
tatsächlicih mit dem 02.02.06 eine neue AU und somit ein erneuter
Anspruch auf volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Das dem so sein könnte zeigt die Tatsache, dass der Arzt, der
ab heute AU. geschrieben hat nicht zusätzlich zur Diagnose B auch die
Diagnose A angegeben hat. Nur, wenn er davon nix wusste - was soll
er da machen. Das sich in diesem Falle der Arbeitnehmer auskannte, zeigt doch der Arztwechsel ganz klar. Wahrscheinlich wollte der erste Arzt keine weitere AU-Meldung mehr ausstellen, da hat er einfach
gewechselt - eine passende Erkrankung (gerade in dieser Jahreszeit)
findet sich da schon. Der neue Arzt hat bei solchen Leuten selten eine Chance. Wir als Kasse letztendlich auch nicht und der Arbeitgeber
erst recht nicht - speziell in diesem Fall entstehen ihm (finanziell)
jedenfalls keine Nachteile.
Gruss
Czauderna