Grad ne lustige Diskussion. Die Susi ist krank, nix schlimmes, die saisonale „Grippe“ halt. Nun wünscht sich ihr Arbeitgeber, dass sie sich „zeitnah“ krank meldet. Schreibt also ne Mail an den Chef und auch an die Personalabteilung - dort ist eine Dame namentlich bekannt und zuständig. Es gibt also keine Sammelmail „[email protected]“ oder so, sondern sie schreibt an die Ansprechpartnerin. Nun pingt ihr die Abwesenheitsnotiz „…ist bis Ende der Woche nicht im Haus“ entgegen gefolgt von „in dringenden Fällen wenden Sie ich an meinen Kollegen Hugo. Mail wird nicht weitergeleitet.“. Nun ist die Frage: wie „dringend“ ist Susis Krankmeldung? Wir gehen jetzt einfach mal davon aus, dass sie ein paar Tage krank ist und dann bestens genesen nächste Woche wieder arbeiten geht.
Was würdet Ihr an Susis Stelle tun? Die Mail an Hugo weiterleiten? Davon ausgehen, dass das nun alles nicht so „dringend“ ist und es noch früh genug ist, wenn die eigentlich zuständige Personalerin sich nach ihrer Rückkehr darum kümmert?
eine Krankmeldung ist per se dringend, deswegen würde ich die Mail an Hugo weiterleiten und mich dann umgehend wieder ins Bett begeben.
Wenn ich gesundet zurück wäre, würde ich außerdem darum bitten, so ein Funktionspostfach einzurichten. Dann hat die Personalabteilung den schwarzen Peter und Susi die Sicherheit, dass sie alles richtig gemacht hat
Die Informationspflicht bedeutet, daß eine Arbeitnehmerin den AG unverzüglich zu informieren hat, wenn der/die Arbeitnehmer*in sich AU fühlt. Es ist nicht ausreichend, erst den Arztbezug abzuwarten, wenn diese AU schon vorher klar ist.