Krankmeldung - Gelber Zettel

Hallo Zusammen,

ich hätte eine Frage zu folgender Situation, die sich aus einem Gespräch ergab:

Einer Arbeitnehmerin (Angestelltenverhältnis) wurde eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation wegen Diabetes bewilligt. Ihr Arbeitgeber wurde rechtzeitig darüber informiert, sowie auch über die voraussichtliche Dauer. Hierzu bekam der Arbeitgeber ein Begleitschreiben
der deutschen Rentenversicherung BaWü (warum auch immer von der RV).

Nun hat die Arbeitnehmerin nach 2 1/2 Wochen noch keinen gelben Zettel eingereicht. Kann dies nun zu Konsequenzen führen (Abmahnung) da ja bei Arbeitsunfähigkeit nach 3 Tagen der Zettel vorliegen muss oder ist das bei Reha-Aufenthalten oder Kuren anderst.

Wenn abgemahnt werden kann, in welcher Frist muss dann die Abmahnung erfolgen.

Schönen Dank für Eure infos hierzu.

@MOD: Solltest Du der Meinung sein die Frage gehört ins Rechts Brett oder ist schon zu konkret, bitte kommentarlos verschieben oder löschen. Geht in Ordnung.

Grüße und schönes WE

ChrisG

Hallo Chris,

oder ist das bei Reha-Aufenthalten
oder Kuren anderst.

Das ist anders.

[Zitat]"(2) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber den Zeitpunkt des Antritts der Maßnahme, die voraussichtliche Dauer und die Verlängerung der Maßnahme im Sinne des Absatzes 1 unverzüglich mitzuteilen und ihm

a) eine Bescheinigung über die Bewilligung der Maßnahme durch einen Sozialleistungsträger nach Absatz 1 Satz 1 oder
b) eine ärztliche Bescheinigung über die Erforderlichkeit der Maßnahme im Sinne des Absatzes 1 Satz 2
unverzüglich vorzulegen."[Zitaende]

http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__9.html

MfG

Super schnell, vielen Dank OWT + *

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