Hallo Zusammen,
ich hätte eine Frage zu folgender Situation, die sich aus einem Gespräch ergab:
Einer Arbeitnehmerin (Angestelltenverhältnis) wurde eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation wegen Diabetes bewilligt. Ihr Arbeitgeber wurde rechtzeitig darüber informiert, sowie auch über die voraussichtliche Dauer. Hierzu bekam der Arbeitgeber ein Begleitschreiben
der deutschen Rentenversicherung BaWü (warum auch immer von der RV).
Nun hat die Arbeitnehmerin nach 2 1/2 Wochen noch keinen gelben Zettel eingereicht. Kann dies nun zu Konsequenzen führen (Abmahnung) da ja bei Arbeitsunfähigkeit nach 3 Tagen der Zettel vorliegen muss oder ist das bei Reha-Aufenthalten oder Kuren anderst.
Wenn abgemahnt werden kann, in welcher Frist muss dann die Abmahnung erfolgen.
Schönen Dank für Eure infos hierzu.
@MOD: Solltest Du der Meinung sein die Frage gehört ins Rechts Brett oder ist schon zu konkret, bitte kommentarlos verschieben oder löschen. Geht in Ordnung.
Grüße und schönes WE
ChrisG