Liebe/-r Experte/-in,
ein Mitarbeiter hat sich am zweiten Urlaubstag krankgemeldet
und konnte deswegen nicht den ganzen Urlaub nehmen. Nun ist er
wieder gesund und hat seinen restlichen Urlaub genommen. Sein
Vertrag läuft zum 30.9. aus un er hat noch 10 Tage Urlaub die
er nicht genommen hat.
- Frage: muss man diese 10 Tage Urlaub ihm auszahlen oder
verfallen sie einfach, weil er diese während des
Arbeitsverhältnisses nicht genommen hat?
Ja, die 10 Tage wären abzugelten.
- Frage: Geht es überhaupt, dass der Mitarbeiter sich am 2.
Tag krankschreiben lässt und müssen diese Urlaubstage dann ihm
wiedergegeben werden oder verfallen sie?
Bitte wenn möglich irgendwelche § nennen.
Danke im Voraus
Ilayda
Ja, Urlaub kann durch Arbeistunfähigkeit ausgesetzt werden.
Wird ein Arbeitnehmer während eines Urlaubs krank, so werden nach § 9 BUrlG die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Tage der Krankheit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet. Der Arbeitnehmer kann für diese Zeit Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 EFZG verlangen.
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Mit freundlichen Grüßen,
Georg Klimm
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