Krankmeldung im Urlaub

Liebe/-r Experte/-in,
ein Mitarbeiter hat sich am zweiten Urlaubstag krankgemeldet und konnte deswegen nicht den ganzen Urlaub nehmen. Nun ist er wieder gesund und hat seinen restlichen Urlaub genommen. Sein Vertrag läuft zum 30.9. aus un er hat noch 10 Tage Urlaub die er nicht genommen hat.

  1. Frage: muss man diese 10 Tage Urlaub ihm auszahlen oder verfallen sie einfach, weil er diese während des Arbeitsverhältnisses nicht genommen hat?
  2. Frage: Geht es überhaupt, dass der Mitarbeiter sich am 2. Tag krankschreiben lässt und müssen diese Urlaubstage dann ihm wiedergegeben werden oder verfallen sie?
    Bitte wenn möglich irgendwelche § nennen.
    Danke im Voraus
    Ilayda

tut mir Leid aber da kann ich Dir nicht weiterhelfen

Liebe Ilayda,
erkrankt ein Arbeitnehmer während seines Urlaubes, so sind die durch ein ärztliches Attest nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit vom Arbeitgeber anzurechnen.
Dem Arbeitgeber ist die Erkrankung und die voraussichtliche Dauer schnellstmöglich anzeigen (§ 5 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz).
Der Arbeitgeber ist schnellstmöglich (vor dem 1. April) um eine Urlaubsneubewilligung zu ersuchen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemberg hat entschieden, daß dauerhaft erkrankte Arbeitnehmer ihren Urlaub über Jahre ansparen können, ohne daß er zum 1. April eines Folgejahres verfällt. Es sind zusätzlich tarifliche bzw. per Betriebsvereinbarung getroffene Regeln zu beachten, der Betriebs/Personalrat gibt Auskunft.
Gruß Roland

Liebe/-r Experte/-in,
ein Mitarbeiter hat sich am zweiten Urlaubstag krankgemeldet
und konnte deswegen nicht den ganzen Urlaub nehmen. Nun ist er
wieder gesund und hat seinen restlichen Urlaub genommen. Sein
Vertrag läuft zum 30.9. aus un er hat noch 10 Tage Urlaub die
er nicht genommen hat.

  1. Frage: muss man diese 10 Tage Urlaub ihm auszahlen oder
    verfallen sie einfach, weil er diese während des
    Arbeitsverhältnisses nicht genommen hat?

Ja, die 10 Tage wären abzugelten.

  1. Frage: Geht es überhaupt, dass der Mitarbeiter sich am 2.
    Tag krankschreiben lässt und müssen diese Urlaubstage dann ihm
    wiedergegeben werden oder verfallen sie?
    Bitte wenn möglich irgendwelche § nennen.
    Danke im Voraus
    Ilayda

Ja, Urlaub kann durch Arbeistunfähigkeit ausgesetzt werden.
Wird ein Arbeitnehmer während eines Urlaubs krank, so werden nach § 9 BUrlG die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Tage der Krankheit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet. Der Arbeitnehmer kann für diese Zeit Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 EFZG verlangen.


Mit freundlichen Grüßen,

Georg Klimm

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Hallo,

zu 1: Die Tage müssen ausbezahlt werden, Bundesurlaubsgesetz §7 Abs. 4.

zu 2. ja, das geht, der Urlaub muss ihm gutgeschrieben werden, § 9 des gleichen Gesetzes.

Gruß
Thomas

Das weiß ich im Moment auch nicht genau. Ich zur Zeit wenig Zeit eine Recherche zu machen.

Aber eins ist klar, Sie müssen ihm den Urlaub gewähren. Geht doch noch, wenn Sie ihn jetzt freistellen. Wenn Sie allerdings sagen, das geht jetzt nicht, dann müssen Sie den Urlaub auszahlen.

Gruß Lothar Görtz

Hallo llayda678,
leider bin ich „nur“ Experte im Arbeitsschutzrecht und nicht im Arbeitsrecht und kann Dir deshalb nicht fachlich weiterhelfen.
MfG
Stefan