Hallo,
folgende Situation:
Arbeitnehmer muß jeweils ab dem ersten Tag AU-Bescheinigung vorlegen.
Arbeitnehmer meldet sich nun telefonisch krank zur Nachtschicht, beginnend um 20 Uhr am 26.7.
Am 30.7. legt der AN eine AU-Bescheinigung vor auf der steht vom 27. - 29.7.
Kann der Arbeitgeber nun die Bezahlung der Nachtschicht vom 26. auf den 27. verweigern?
Die komplette Nachtschicht (20 Uhr bis 10 Uhr am Folgetag) oder muß der AG zumindest von 0 - 10 Uhr bezahlen?
Viele Grüße