Krankmeldung nicht korrekt

Hallo,

folgende Situation:
Arbeitnehmer muß jeweils ab dem ersten Tag AU-Bescheinigung vorlegen.
Arbeitnehmer meldet sich nun telefonisch krank zur Nachtschicht, beginnend um 20 Uhr am 26.7.
Am 30.7. legt der AN eine AU-Bescheinigung vor auf der steht vom 27. - 29.7.
Kann der Arbeitgeber nun die Bezahlung der Nachtschicht vom 26. auf den 27. verweigern?
Die komplette Nachtschicht (20 Uhr bis 10 Uhr am Folgetag) oder muß der AG zumindest von 0 - 10 Uhr bezahlen?

Viele Grüße

Hallo Janis,

Am 30.7. legt der AN eine AU-Bescheinigung vor auf der steht
vom 27. - 29.7.
Kann der Arbeitgeber nun die Bezahlung der Nachtschicht vom
26. auf den 27. verweigern?

Mal ganz abgesehen von der rechtlichen Situation:
Was hindert den AN nochmal bei seinem Arzt vorzusprechen um eine korrigierte AU zu erbitten?
Und das nächste Mal gleich daran denken…

Grüße,
Tinchen

Hallo

Imho muß zumindest ab 0:00 Uhr Entgeltfortzahlung geleistet werden.

Gruß,
LeoLo