man ist ja, soviel ich weiß, verpflichtet innerhalb von 3 tage sich krank zu melden.
falls nicht, muß man mit irgendwelche maßnahmen rechnen.
folgende situation
ich bin unterwegs, brech zusammen, krankenhaus und einige tage auf intensivstation…muß vielleicht nicht unbedingt sein.
oder
am vorabend ganz schnell ins krankenhaus.
bin also nicht in der lage mich persönlich oder telefonisch krank zu melden.
was kann passieren?
Auch ein nettes Hallo,
doch so viele höfliche Menschen hier:wink:
Das Krankenhauspersonal ruft gerne beim Arbeitgeber an, falls man aber tagelang ohne Besinnung ist und nachweisen kann, dass es nicht möglich war, den AG zu benachrichtigen, muss der AG dann Konsequenzen, welche er bereits eingeleitet hat, wieder zurückziehen.
Der reine Krankenhausaufenthalt alleine entbindet nicht davor, den AG zu unterrichten; es muß schon der Nachweis dem AG gegenüber erbracht werden, dass man selber auch nicht in der Lage war, Dritte zu bitten, den AG zu informieren.
Schönen Tag noch.
das nimmst du aber sicherlich nur an, oder?
Hallo
man ist ja, soviel ich weiß, verpflichtet innerhalb von 3 tage
sich krank zu melden.
Nein. Unverzüglich - ohne schuldhaftes Verzögern.
EntgFG: § 5 Anzeige- und Nachweispflichten
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. (…)
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html
ich bin unterwegs, brech zusammen, krankenhaus und einige tage
auf intensivstation…muß vielleicht nicht unbedingt sein.
oder
am vorabend ganz schnell ins krankenhaus.
bin also nicht in der lage mich persönlich oder telefonisch
krank zu melden.
was kann passieren?
Inwieweit man wirklich nicht in der Lage ist, wäre vom konkreten Falle abhängig. In der Regel kann man auch aus dem Krankenhaus telefonieren oder andere bitten, die Meldung beim AG vorzunehmen. Sollte man wirklich objektiv (!) nicht in der Lage gewesen sein, weil man z.B. im Koma liegt, wäre die Verzögerung nicht schuldhaft und daher imho nicht sanktionsfähig.
Gruß,
LeoLo
FAQ:1129
Hi!
Was genau hast Du am Vorschalttext nicht verstanden?
Gruß
Guido
Hallo Guido, einer der führenden Mitwächter der FAQ:1129 :o)
Auch wenn das Wort „ich“ auftaucht, halte ich die Frage für fiktiv.
So wie:
Angenommen ich liege im Koma. (Wenn der TE das real meint, wäre es ein Widerspruch in sich, oder?)
Stellt euch mal vor ich sitze auf einem Dinosaurier und habe meine Jacke vergessen. Die Eiszeit kommt und ich muß 4000 Meilen mit einem Stegosaurus in 2 Tagen absolvieren, ohne dabei auf eine grüne Kirsche zu treten. Was müsste ich beachten? (Auch das erscheint mir fiktiv
))
Gruß,
LeoLo
du irrst
Lage gewesen sein, weil man z.B. im Koma liegt, wäre die
Verzögerung nicht schuldhaft und daher imho nicht
sanktionsfähig.
das kann dem arbeitgeber egal sein. kommt die krankmeldung nicht rechtzeitig, ist die kündigung gerechtfertigt und kein arbeitsgericht wird dem arbeitnehmer recht zusprechen.
recht und moral sind zweierlei dinge!
kp
Du meinst es besser zu wissen
Hallo,
das kann dem arbeitgeber egal sein. kommt die krankmeldung
nicht rechtzeitig, ist die kündigung gerechtfertigt und kein
arbeitsgericht wird dem arbeitnehmer recht zusprechen.recht und moral sind zweierlei dinge!
meine Güte. LeoLo hat seine Aussage sogar mit dem entsprechenden § untermauert, aber Du meinst es besser zu wissen und plapperst hier irgendwas daher…
Ehrlich gesagt ist es nicht das erste Mal, dass Du hier mit so etwas unangenehm auffällst.
S.J.
Superschlau
das kann dem arbeitgeber egal sein.
sprach der Kamelpopel ohne es zu begründen…
kommt die krankmeldung
nicht rechtzeitig, ist die kündigung gerechtfertigt
Den finde ich richtig gut weil er richtig ist. Dumm nur dass sie ohne schuldhaftes zögern gar nicht „nicht rechtzeitig“ eintreffen kann…
und kein
arbeitsgericht wird dem arbeitnehmer recht zusprechen.
Na klar… und die Erde ist eine Scheibe…
recht und moral sind zweierlei dinge!
Da stellst du aber mal was fest…
Gruss HighQ
was hat er denn mit einem § untermauert? etwa, dass der ag wieder einstellen muss? belege doch du, dass ich unrecht habe mit einem §.
wenn der arbeitnehmer nicht mehr erscheint, ohne dass man etwas von ihm hört, kann der arbeitgeber kündigen.
und dabei spielt es keine rolle, ob der an derart erkrankt ist, dass er die krankmeldung nicht abgeben konnte.
wie lange soll der arbeitgeber diesen platz denn freihalten müssen?
und ob er ihn dann wieder einstellt, liegt an ihm. der arbeitsplatz ist weg! kein gesezt zwingt den arbeitgeber, den „neuen“ wieder zu entlassen und den „alten“ wieder einzustellen.
belege mit § das gegenteil, oder halte dich diskret zurück.
Hallo
Der Gesetzgeber hat es leider versäumt, für die Meister der Mutmaßungen einen Unverzüglichkeits-Paragraphen zu erstellen. Lediglich in § 121 BGB war er so nett, uns einen legaldefinierten Hinweis zu geben. In der Rechtssprechung schließen sich die Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte und auch das Bundesarbeitsgericht dem regelmäßig in vielen Urteilen an.
Aufgrund deines offenbar sehr profunden Wissens, nehme ich an, daß Du die Rechtssprechung reihenweise vorliegen hast und Besitzer eines großen BGB-Wälzers bist. Da muß ich zum Glück keine links raussuchen.
Gruß,
LeoLo
Aufgrund deines offenbar sehr profunden Wissen
Jetzt musste ich mir doch glatt den Bauch vor Lachen halten - und das im Rechtsbrett …
Sorry, aber das ist wirklich unter meinem Niveau und unter dem dieses Forums.
Der Antwort von LeoLo ist wirklich nichts hinzuzufügen.
ich denke mal, das es viele alleinlebende arbeitnehmer gibt und so eine situation eintreffen kann und eine berechtigte frage ist.
das nimmst du aber sicherlich nur an, oder?
dein beitrag „du irrst (Kamelpopel, 16.5.2011 17:12)“
das hieße, der betroffen müßte, bevor er einen herzinfarkt, schlaganfall oder sonst was den arbeitgeber mitteilen soll, damit der betroffene nicht in solche arbeitsrechtliche schwierigkeiten kommt.
Entspanne Dich!
Hi!
dein beitrag „du irrst (Kamelpopel, 16.5.2011 17:12)“
ist völliger Blödsinn, hat außer dummem Stammtischgegröhle keinerlei Fundament und wurde ja auch bereits sachlich widerlegt.
Lies einfach die Antworten von LeoLo, dann hast Du sachlich fundiertes Wissen gepaart mit Belegen.
Gruß
Guido
P.S. Sorry MODs