Krankmeldung nicht rückwirkend

Hallo zusammen,

ein beliebiger Arbeitgeber verlangt, dass ein beliebiger Abeitnehmer ab dem ersten Fehltag bereits eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beibringt. Soweit so gut. Nun will der AG aber auch, dass diese nicht mehr rückwirkend ausgestellt werden. Darf er das oder liegt das im Ermessen der Aztes ?

Danke und Gruß
Elton

Hallo,
die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien schreiben dem Arzt genau vor wann er (maximal 2 Tage) rückwirkend die Arbeitsunfähigkeit attestieren darf, da kann der Arbeitgeber nichts anderes verlangen - eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung ab dem 1. Ta ja, aber dass auch am ersten tag der Arzt aufgesucht werden muss, das nein.
Gruss
Czauderna

Hallo

eine
Arbeitsunfähigkeitbescheinigung ab dem 1. Ta ja, aber dass
auch am ersten tag der Arzt aufgesucht werden muss, das nein.

Mmmmh…

Vielleicht sollte man erst einmal den genauen Wortlaut der Vereinbarung / Anweisung kennen…?

Zumal schuldhaftes Verzögern bei Übermittlung der AU kann bereits damit beginnen, daß man erst mal einen Tag verstreichen lässt, bevor man sich die Diagnose und die voraussichtliche Dauer der AU beim Arzt „abholt“. Die „Pflicht“, am ersten Tag beim Arzt auflaufen zu müssen, ergibt sich evtl auch aus der Natur der Sache heraus, denn sonst mutiert der AN zum Hobbyarzt, weil er ja selber diagnostizieren müsste, ob er am Folgetag noch AU ist.

Gruß,
LeoLo

völlig off-topic
Armes Deutschland… da hat man schon den niedrigsten Krankenstand seit Jahren und gängelt den Mitarbeiter mit permanentem Misstrauen.

Hier bei uns (ja ein Unternehmen in der Schweiz) wurde erst vor 2 Jahren die Notwendigkeit der Vorlage eines Arztzeugnisses (entspricht der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) von ab „länger wie 2 Tage krank“ auf „länger wie 5 Tage krank“ erhöht, weil die Einsicht herrschte, dass wenn jemand Krank ist, dieser schon mal eine Woche braucht um wieder gesund zu werden.
Klar… wenn es häufiger vorkommt, kann der Vorgesetzte auch bei der Krankmeldung am ersten Tag veranlassen, dass eines vorzulegen ist.
(Bei mir wollte noch nie jemand eines sehen auch wenn ichs meistens geliefert habe weils Deutsche Ärzte an meinem Wohnsitz beinahe automatisch ausstellen…)

Ich denke es ist echt ein Mentalitätsproblem… hier in D misstraut ja jeder jedem (Der AG dem AN, der Staat dem Bürger und die Bürger einander sowieso…).

Ich finde es schon erstaunlich, dass sich hier immer mehr die Fragen häufen, die eine noch drastischere Verschärfung bestehender Regelungen hinterfragen müssen… *kreuzmachdassichzumindestberuflichausDrauabin*

Gruss HighQ

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Hai!

Armes Deutschland… da hat man schon den niedrigsten
Krankenstand seit Jahren und gängelt den Mitarbeiter mit
permanentem Misstrauen.

Das würde ich so nicht sehen.

Vater Staat verpflichtet den AG (http://de.wikipedia.org/wiki/Umlage_U1)
zu einer Versicherung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Als
Arbeitgeber mache ich es mir da sehr einfach, verlange ab den ersten
Tag den gelben Zettel und schicke dann eine Kopie an die Versicherung.

Die Arbeitgeber haben diese Versicherung nicht haben wollen, also
dürfen die AN ein wenig mitleiden an dem was sie da angerichtet haben
(das nenn ich geteiltes Leid ist halbes Leid).

Der Plem

Am Off-topicsten - nicht ganz unwichtig als Info
Hi!

Als
Arbeitgeber mache ich es mir da sehr einfach, verlange ab den
ersten
Tag den gelben Zettel und schicke dann eine Kopie an die
Versicherung.

Du könntest es Dir noch einfacher machen, nur das Gesetz befolgen und die Kosten auch ohne AU bei der Kasse einfordern.

Es ist nicht notwendig, die ersten drei Tage zu belegen…
http://www.aok-business.de/foren/expertenforum/eintr…

VG
Guido

Hai!

Du könntest es Dir noch einfacher machen, nur das Gesetz
befolgen und die Kosten auch ohne AU bei der Kasse einfordern.

Am einfachsten wäre es, es gäbe diese dämliche Zwangsversicherung erst
gar nicht.

Es ist nicht notwendig, die ersten drei Tage zu belegen…

Schon richtig, nur haben die AN es ausgeheckt, jetzt dürfen sie ihren
Teil dazu beitragen, Auge um Auge …

Der Plem

PS: Ich weiß AG sind grundsätzlich böse und nachtragende Menschen. :smile:

mal praktisch gedacht
Hallo,

eine rückwirkende AU kann doch z.B. bei Samstags-/ Sonntagsarbeit, Spätschichten usw. sehr sinnvoll sein, sonst müsste jeder Migränepatient oder jeder Arbeitnehmer mit einer Magen-/ Darm-Unpäßlichkeit ja in solchen Fällen gleich den Notdienst bemühen.

Gruß, Bernd

Hi Bernd,

eine rückwirkende AU kann doch z.B. bei Samstags-/
Sonntagsarbeit, Spätschichten usw. sehr sinnvoll sein, sonst
müsste jeder Migränepatient oder jeder Arbeitnehmer mit einer
Magen-/ Darm-Unpäßlichkeit ja in solchen Fällen gleich den
Notdienst bemühen.

…der ihm nicht weiterhelfen wird, denn er kann den Arbeitnehmer nicht krankschreiben.

Sorry für die kleine EInlassung.

Gruß

Annie

…und da dachte ich immer dass es dazu dient um Betriebe die etwas schwächer auf der Brust sind ein überleben durch den Ausgleich untereinander zu sichern… was bin ich doch blöd… Profitiert da doch in Wahrheit der AN und keiner merkts.

Hai!

…und da dachte ich immer dass es dazu dient um Betriebe die
etwas schwächer auf der Brust sind ein überleben durch den
Ausgleich untereinander zu sichern…

Wenn dem so wäre dann müßten alle zahlen und nicht nur Betriebe
mit weniger als 30 MAs.
Oder meinst du gar die Kleinbetriebe sind meist stärker auf der Brust,
wußte ich gar nicht?

Der Plem

Wenn dem so wäre dann müßten alle zahlen und nicht nur
Betriebe
mit weniger als 30 MAs.
Oder meinst du gar die Kleinbetriebe sind meist stärker auf
der Brust,
wußte ich gar nicht?

Nein… aber der Gesetzgeber geht wohl davon aus, dass grössere Betriebe den Ausfall von MA besser schultern können und zwingt deshalb nur die Kleinbetriebe zur Solidarität.
Wie bei jeder „Versicherung“ gibts natürlich welche die mehr profitieren und andere die mehr zahlen… du gehörst wohl leider zu letzteren.

Aber eigentlich ists ein politische Thema bezüglich Sinn und Unsinn der Umlage weswegen ichs jetzt gut sein lasse.