Hallo zusammen,
noch eine Frage, ist eine Krankmeldung per sms gültig.
Gruß mablo
Hallo zusammen,
noch eine Frage, ist eine Krankmeldung per sms gültig.
Gruß mablo
Ich sag mal pauschal. ja
http://inhalt.monster.de/11730_de-de_p1.asp
Könnte natürlich im Betrieb anders geregelt sein.
Gruss HighQ
Hallo,
der Link beschreibt ja keine Mangelhafte Arbeit sondern nur zu langsame.
Ganz allgemein ist es so, dass bei einem normalen Arbeitsvertrag der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung schuldet, nicht aber den Erfolg. D.h. Was am Ende raus kommt „ist Wurscht“. Der AG könnte, wie im Link beschrieben, höchstens abmahnen.
Hat man mit dem Arbeitgeber aber einen Werkvertrag ist das „Endprodukt“ ausschlaggebend, die Arbeitsleistung.
Gruß
Steffen
Verrutscht
Sorry, die Antwort gehört natürlich zum Beitrag „Lohnkürzung bei mangelhafter Arbeit“
Hallo,
noch eine Frage, ist eine Krankmeldung per sms gültig.
Das Gesetz besagt zwar: ‚‚Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.‘‘
http://www.buzer.de/gesetz/1593/a22684.htm
… und es ist keine genaue Form vorgeschrieben, aber bei einer SMS kann sich der AN ja nicht 100%ig sicher sein, ob die Meldung wirklich den AG rechtzeitig (= unverzüüglich) erreicht hat (Handy des Empfängers aus, Empfänger hat das Handy irgendwo anders liegen … o.ä.).
Es sei denn der AN kann irgendwie - durch Reaktion des AG - nachweisen, dass die SMS auch - rechtzeitig - beim AG angekommen ist.
MfG