Hallo,
arbeite seit 01.07.10 in einer neuen firma und bin nun für drei tage krankgeschrieben.wie werden diese drei tage bezahlt?
Viele Grüße
J.
Hallo,
arbeite seit 01.07.10 in einer neuen firma und bin nun für drei tage krankgeschrieben.wie werden diese drei tage bezahlt?
Viele Grüße
J.
Hallo,
ich weiß nicht weshalb ich als Experte ausgewählt wurde, aber hier kann ich dir leider nicht weiterhelfen 
Krank in der Probezeit: Ab wann der Arbeitgeber zahlen muss:
Nach § 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) muss der AG erst dann Entgeltfortzahlung leisten, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen bestanden hat. In den ersten vier Wochen der Probezeit braucht der AG also nicht zahlen. Wird der Mitarbeiter in dieser Phase der Probezeit krank, so muss er sich an seine Krankenkasse wenden.
Achtung: In Tarifverträgen kann bestimmt sein, dass sie Entgeltfortzahlung bereits in den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses, mithin also auch schon zu Beginn der Probezeit, zahlen müssen.
Hallo J.,
das hab ich gerade in den Arbeitgeberpflichten gefunden.
in wie weit das für dich zutrifft, kann ich nicht genau sagen. was steht denn in deinem Vertrag ?
Hoffe ein bisschen geholfen zu haben,
moni
Wenn Du einen ganz normalen Arbeitsvertrag mit sagen wir mal 6 Monaten Probezeit abgeschlossen hast dann gibt es keinen Unterschied zwischen Probezeit und "Nach-"probezeit. Also ganz normale Lohnfortzahlung.
sorry, ich als stahlbau profi kann dir da leider nicht weiterhelfen,versuch es mal bei deiner krankenkasse.
gruss maurice.
bei den wenigen ANgaben sage ich: ganz normal, so als wäre gearbeiet worden. ( Annahme ist jetzt, dass es kein Prämienarbeitspaltz ist oder dass es eine Nachtschicht oder sonst was Aussergewöhnliches war…)
Also bin ich jetzt mal einfach von einen bürojob ausgegangen ( oder Tagschicht)
Hoffe es hilft
Gruss
C.
Hallo,bin heute erst aus dem Urlaub zurück gekommen.816.7.)
Damit kenne ich mich nicht genau aus. Aber nach meinem Gefühl,ist es wenig entscheidend,wie lange man beschägftigt ist.
Aber einfach mal bei der Krankenkasse nachfragen.Die wissen es bestimmt.Antwort interessiert mich.Man kann ja immer noch was lernen!
Gute Besserung
Bernd
Hallo,
mit Krankmeldung wie immer. Kommt aber auch drauf an, was im Arbeitsvertrag steht.
Ramona