in Firma A wo ich mal angestellt war, wurde nie nach dem Grund der Erkrankung gefragt.
in Firma B, wo ich jetzt angestellt bin, wird immer gefragt und auch immer geantwortet. Es wird sehr freizügig mit der Information umgegangen. Hatte da bisher auch kein Problem mit. Wenn ich aber wirklich mal was unangenehmes hätte, wäre diese Vorgehensweise ein arges Problem. Die Spekulationen würden brodeln. Von daher hilft es mir nicht viel, dass der AG kein Anrecht auf die Information hat.
Es reicht bei Firma B aber auch, eine Richtung anzugeben. Wenn jemand sagt, dass das eine „Frauengeschichte“ ist, ist das zwar nicht schön, aber besser als wenn man sagt, dass man gerade zur Abtreibung war… Mal als etwas krasseres Beispiel.
Kommt auf die Inention an würde ich sagen, sodass man schon sagen kann, was anliegt.
Man merkt schon, ob es sich um eine Frage aus Verdachtsgründen handelt nach dem Motto: so schlimm kann es doch nicht sein, dass der Betreffende ausfällt oder ob der Arbeitgeber wirklich um seinen Mitarbeiter besorgt ist. Beim Letzteren sehe ich je nach Krankheitsfall keinen Grund, dem Arbeitgeber nicht das wahre Anliegen zu benennen.
Es ist aber auch von Fall zu Fall varientenreich: Probezeit ja/nein, schwere der Erkrankung oder Alternativabteilungen bzw. Alternativ-Tätigkeiten inerhalb der Firma vorhanden ?
Am Ende ist es, wie Ihr seht ein Interessenpolitik beider Seiten und ahhh zu deiner Eingangsfrage: es gibt meineserachtens keine höfliche Form, der Frage des Arbeitgebers auszuweichen. Wie schwer die Erkrankung auch sein mag. Unter vertraulichen vier Augen kann man es jedem Chef erzählen.
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aus purer Langeweile habe ich mich heute mal mit dem
Arbeitsrecht beschäftigt.
Na wenn ich Langeweile habe …
Unter anderem habe ich mir die Vorschriften zum Thema
„Meldepflicht bei einer Arbeitsunfähigkeit“ angeschaut.
Wenn ich alles richtig verstanden habe, darf der Arbeitgeber
einen Arbeitnehmer nicht über die Gründe einer
Arbeitunfähigkeit ausfragen.
Die Frage „Was haben Sie denn?“ ist somit tabu, oder?
JA
Ich kann mir schon vorstellen, dass manche Arbeitgeber
durchaus diese Vorschrift mißachten. (Wir sind ja alle so
neugierig)
Hier trennt sich dann die Theorie von der Praxis.
Hier ist tatsächlich die „Neugier“ von der „Unterstellung, dass ein MA simuliert“ von der „Planungsnotwendigkeit des AG“ abzugrenzen
In meinem Lehrbuch steht leider nicht, wie ein Arbeitnehmer
souverän die Frage „Was haben Sie denn?“ abwimmeln könnte?
Dem Arbeitgeber vorzutragen, was er alles nicht darf, gehört
sicherlich nicht zum guten Ton.
Welche Alternativen gibt es bzw. wie könnte ich mein Lehrbuch
ergänzen?
Alternativantworten wurden ja bereits gepostet. Trotzdem sollte der AG wissen, ob jemand für ein oder zwei Tage ausfällt oder ob es zu einer Verlängerung kommt (Beispiel: Schnupfen oder Beinbruch)
M. E. ist bei einer derartigen Frage(„was haben Sie denn?“) auch eine ausweichende Antwort, wie „es wird sicherlich noch zwei Wochen dauern, da ich Morgen ins Krankenhaus komme“ etc. erlaubt.
Arbeitsrecht vs. betriebsinterne Gepflogenheiten
Hallo Gabriela,
du hast ja Recht: den Arbeitgeber geht es nach dem geltenden Gesetz theoretisch einen feuchten Kehricht an, was der Arbeitnehmer hat - er darf ja die AU-Bescheinigung nicht mal eben so anzweifeln. Auf eine eventuelle Nachfrage des AG heißt es dann eben hübsch schwammig ‚das kann mein Arzt noch nicht genau sagen‘. Punktum.
Die Praxis - gerade in klein(er)en Unternehmen - sieht ganz anders aus. Nicht, weil der Chef verbotenerweise eine Diagnoseauskunft (die Diagnose kennt er ohnehin, wenn man so eng zusammenarbeitet) verlangt, sondern weil es in kleinen Firmen anders läuft. Nehmen wir jetzt mal an, AN - nennen wir sie der Einfachheit halber RB - leidet seit über 30 Jahren unter Migräne und fällt immer wieder völlig überraschend aus, dank Imigran zwar nur für einen, maximal zwei Tage, aber eben aus (und zwar ohne Krankmeldung, weil man kotzend schlecht auf die Straße kann). Die Kollegin von RB ist an Krebs erkrankt und bekommt regelmäßig eine Chemo, die vor kurzem umgestellt wurde, worunter der Kreislauf besagter Kollegin bisweilen völlig zusammenbricht, so daß auch sie sogar für mehrere Tage ausfällt. RB schickt dem Chef im Falle eines Falles selbstverständlich eine SMS, in der er heißt, die vermaledeite Migräne hätte sie wieder einmal niedergemetzelt und besagte Kollegin schickt RB eine SMS, daß die Chemo sie wieder umgehauen hat, was bitte an den Chef weiterzugeben ist… Und nun? Schlimm? Finde ich nicht.
Auf der anderen Seite: besagre RB (die die Personalakten führt) hat auch schon ihre Chefs aus dem Büro verbannt und zwar mit dem Hinweis, daß sie gefällgst ihren Arsch ins Bett respektive zum Doc bewegen sollen. Und nun? Sollen die Chefs die bereits vor dem Arztbesuch feststehenden Diagnosen bzw. per Telefon mitgeteilten Symptome (*RB, mir ist soooooo komisch, Husten und Schnupfen und schlecht und überhaupt eklig*) dann widerrufen?