Krankmeldung über WE nicht bezahlt Sys/ Gastronomie

Sachverhalt sieht so aus.
Mo, Di Dienst
Mi- So Krankenschein.
Mi,Do kein Dienst
Fr,Sa,So Dienst.Da kommt die Krankmeldung zum Einsatz 
Ich weiss, das an freien Tagen nicht bezahlt wird.
Ist das auch am WE so, obwohl man zum Dienst eingeteilt wurde?
Darf AG diese Tage dann auf „Frei“ umlegen?

Wenn es so wie der AG sagt, keinen Krankenschein gibt,
 wenn man am WE Krank wird, dann kein Krankenschein abgeben muss
Denn Krankenschein= Auszahlung?!

Wäre schön, wenn diese Situation ein Paragraph belegen könnte.
Damit man was in der Hand hat.

Sachverhalt sieht so aus.
Mo, Di Dienst
Mi- So Krankenschein.

„Krankenschein“ gibt es seit vielen Jahren nicht mehr (und hatte eine andere Funktion), gemeint ist ja wohl „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“

Mi,Do kein Dienst
Fr,Sa,So Dienst.Da kommt die

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

zum Einsatz

Der AN war also arbeitsunfähig 

Ich weiss, das an freien Tagen nicht bezahlt wird.

So sicher ist das nicht. Es kommt auf die Berechnungsgrundlage an, auf deren Grundlage die Vergütung auf einzelne Tage gerechnet wird.

Ist das auch am WE so, obwohl man zum Dienst eingeteilt wurde?

Es gilt das sog. „Lohnausfallprinzip“. Man bekommt das vergütet, daß man verdient hätte, wenn man gearbeitet hätte. § 4 Abs. 1 EFZG:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html
Dabei ist der Samstag nach deutschem Recht ein stinknormaler Werktag wie auch der Freitag.

Darf AG diese Tage dann auf „Frei“ umlegen?

Nein

Wenn es so wie der AG sagt, keinen

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

gibt, wenn man am WE Krank wird, dann kein

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

abgeben muss

Das ist Unsinn, der AG will sich vor seiner gesetzlichen Pflicht zur Entgeltfortzahlung „drücken“

ebenfalls grußlos