Sachverhalt sieht so aus.
Mo, Di Dienst
Mi- So Krankenschein.
„Krankenschein“ gibt es seit vielen Jahren nicht mehr (und hatte eine andere Funktion), gemeint ist ja wohl „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“
Mi,Do kein Dienst
Fr,Sa,So Dienst.Da kommt die
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
zum Einsatz
Der AN war also arbeitsunfähig
Ich weiss, das an freien Tagen nicht bezahlt wird.
So sicher ist das nicht. Es kommt auf die Berechnungsgrundlage an, auf deren Grundlage die Vergütung auf einzelne Tage gerechnet wird.
Ist das auch am WE so, obwohl man zum Dienst eingeteilt wurde?
Es gilt das sog. „Lohnausfallprinzip“. Man bekommt das vergütet, daß man verdient hätte, wenn man gearbeitet hätte. § 4 Abs. 1 EFZG:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html
Dabei ist der Samstag nach deutschem Recht ein stinknormaler Werktag wie auch der Freitag.
Darf AG diese Tage dann auf „Frei“ umlegen?
Nein
Wenn es so wie der AG sagt, keinen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
gibt, wenn man am WE Krank wird, dann kein
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
abgeben muss
Das ist Unsinn, der AG will sich vor seiner gesetzlichen Pflicht zur Entgeltfortzahlung „drücken“
ebenfalls grußlos