Krankmeldung und Arztbesuch

Hallo zusammen.

Ich habe eine Frage: Wenn ich (Ausbildung zum Bürokaufmann) durch Übelkeit oder allgemeines Unwohlsein der Arbeit fern bleibe, verlangt meine Ausbilderin immer und für jeden einzelnen Tag eine Krankmeldung vom Arzt. Nun sagte mir eine freundin, dass man der Arbeit bis zu 3 Tage fern bleiben kann ohne dafür einen Krankheitsschein zu haben. Könnt ihr mir da weiterhelfen?

VIelen Dank schon im voraus

Hallo zusammen.

hi

Ich habe eine Frage: Wenn ich (Ausbildung zum Bürokaufmann)
durch Übelkeit oder allgemeines Unwohlsein der Arbeit fern
bleibe, verlangt meine Ausbilderin immer und für jeden
einzelnen Tag eine Krankmeldung vom Arzt. Nun sagte mir eine
freundin, dass man der Arbeit bis zu 3 Tage fern bleiben kann
ohne dafür einen Krankheitsschein zu haben.

stimmt nicht. das kann von betrieb zu betrieb unterschiedlich sein. ein einem wird sofort verlangt in anderen betreieben ab dem 4. kranktag.

ich regel das so, daß ich von meinen ma ab dem 4. kranktag die au meldung haben will bzw. wenn freitag, sa, so und montag wieder krank dann mo.
wenn ein kandidat öfter (jeden monat) 1 bis 2 tage über

durch Übelkeit oder allgemeines Unwohlsein der Arbeit fern
bleibe

will ich ihn sofort haben.

cu
alex

VIelen Dank schon im voraus

Aber ist es denn gesetzlich ok, für jeden Tag (ich meine, Unwohlsein verlangt nicht gleich einen Arztbesuch - andererseits kann es einen Arbeitsunfähig machen (Psyche)) einen Arztbesuch zu verlangen?

Vielen Dank für deine Hilfe!

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Hi

Der Arbeitgeber kann sogar von Dir verlangen, dass wenn Du öfters der Arbeit aufgrund Krankheit fern bleibst, dass Du zu einem Arzt gehst der für die Arbeit eine Ärtzliche Untersuchung veranlasst.

WIe auch die Vorschreiber ist es richtig, das der Arbeitgeber Dir die Frist setzen kann, gleich am 1. Tag eine Krankmeldung vorzulegen bzw. Dir auch eine Uhrzeit zu nennen, bis zu der Du Dich / derjenige der krank ist, sich zu melden hat

Aber ist es denn gesetzlich ok, für jeden Tag (ich meine,
Unwohlsein verlangt nicht gleich einen Arztbesuch -
andererseits kann es einen Arbeitsunfähig machen (Psyche))
einen Arztbesuch zu verlangen?

wo ist denn das problem, wegen unwohlsein einen arzt aufzusuchen? macht unwohlsein einen arztbesuch nicht nötig, kann man auch arbeiten gehen.

saus

Hallo!
Da Du Azubi bist mußt Du mal ein Deinen Vertrag gucken, ob da was drin steht. Es gibt natürlich immer irgendwelche Betriebsvereinbarungen oder die „normalen Angestellten“ haben ja auch ganz andere Sachen in ihren Verträgen drin. Daher hat man als Azubi immernoch ein wenig ne andere Position.
Hab leider keine Ahnung, wie es mit Krankmeldungen ist, ob es da ne allgemeine Regelung gibt. Aber zumindest bei einigen anderen betreibsinternen Regelungen fallen die nicht auf mich zu, da ich Azubi bin und dementsprechende Sachen nicht unterschrieben habe (z.B. Urlaubsadresse, -telefon und Erreichbarkeit hinterlassen).
Keine Ahnung ob das jetzt hilfreich für Dich war :wink:
Grüße!
Ina

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