kann ein arbeitgeber zusätzlich zu einer ordentlichen krankmeldung eine bescheinigung für den arztbesuch verlangen?
konkretes beispiel: ich melde mich montag morgen krank, gehe zum arzt, der schreibt mich von montag bis freitag krank. der arbeitgeber will aber unbedingt noch eine bescheinigung von wann bis wann ich beim arzt war. ich nehme das nicht so ernst, weil ich ja eh krankgeschrieben bin und denke das reicht (außerdem gehts mir echt übel …magen/darm + fieber).
schicke also nur die krankmeldung mit einem zettel über meinen arztbesuch los und behellige meinen arzt nicht nochmal deswegen.
sage auch an freitag bin ich evtl wieder da, wenns mir besser geht.
freitag geht es mir nicht besser also erscheine ich auch nicht, bin ja auch krankgeschrieben.
montag hagelt es abmahnungen.
1.falschaussage freitag bin ich wieder da
2.arzt stellt bescheinigung aus falschaussage 2
3.bescheinigung nicht erbracht
Fiktives ohne „ich“ wäre besser; kann sein, dass man hier wegen FAQ:1129 löscht.
montag hagelt es abmahnungen.
1.falschaussage freitag bin ich wieder da
Wenn der Delinquent als Hellseher beschäftigt wäre, könnte man notfalls eine Abmahnung wegen Schlechtleistung konstruieren. Ansonsten ist das dummes Zeug, weil es sich um eine Aussage dreht, die mit dem kleinen Zusatz „voraussichtlich“ versehen ist.
2.arzt stellt bescheinigung aus falschaussage 2
Und? Er hat aber keine ausgestellt, so, bäh. Aus der AU geht alles hervor, was der Arbeitgeber braucht.
3.bescheinigung nicht erbracht
Uninteressant. Geregelt ist, dass man eine AU zu bringen hat. Diese liegt beim Arbeitgeber vor. Aus dieser ist außerdem zu entnehmen, dass nicht der Stammkneipenwirt, sondern ein Arzt sie ausgestellt hat. Das reicht völlig aus; der Arbeitnehmer hat seine Bringschuld erfüllt.
ist das korrekt?
Ich vermag hier keinen abmahnfähigen Sachverhalt zu erkennen. Links lochen, rechts abheften … wenn es irgendwann einmal zum Knall kommt und man die so zustande gekommenen Abmahnungen vor Gericht präsentiert, hat sich der Arbeitgeber als Vollpfosten geoutet. Dagegen vorzugehen wäre m.E. grundfalsch. Gut wäre es, jetzt, so lange das alles noch frisch ist, sich den Vorgang aus eigener Sicht zu notieren und das zu den Abmahnungen zu heften. Man könnte auch darauf bestehen, dass diese Stellungnahme zur Personalakte genommen wird … aber das lohnt sich m.E. hier nicht, zumal das Vorgehen des Arbeitgebers darauf schließen lässt, dass hier nur Schikane ausgeübt werden soll. Nicht mürbe machen lassen; gar nicht ignorieren.