Hallo Forum!
Ein AG und ein AN vereinbaren im Arbeitsvertrag, dass „der AN bei Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 3 Tagen eine ärztliche Bescheinigung“ vorzulegen hat.
Der AN erkrankt und meldet sich während der Arbeitszeit krank nach Hause ab. Er hat an diesem Tag dann schon (teilweise) gearbeitet). Zählt dieser Tag schon mit zum Fristberechnung?
Gruß
Jens