Krankmeldung - wie?

Hallo,

reicht es, wenn ein AN, der plötzlich erkrankt (z.B. Übelkeit) anstatt den AG anzurufen einem Kollegen eine SMS schickt? Im Arbeitsvertrag seht hierzu: „Im Krankheitsfall muss der Arbeitgeber am ersten Tag spätestens bis zum geplanten Dienstbeginn von der Arbeitsunfähigkeit unterrichtet werden.“
Ist der AG trotzdem verpflichtet, dem AN die Lohnfortzahlung zu leisten, obwohl er erst Stunden später von der Krankmeldung erfährt, da der Kollege sein Handy nicht bei sich hatte und der kranke AN telefonisch nicht zu erreichen war?
Wenn der AN bereits mündlich abgemahnt wurde, weil er z.B. bei einer vorhergehenden Krankheit Atteste nicht rechtzeitig und vollständig eingereicht hat, ist dies ein Grund für eine fristlose Kündigung?

Viele Grüße

Tachchen,

soweit ich weiß, muss der AN den AG telefonisch kontaktieren.
Sei’s ein Mitarbeiter, der es an entsprechende Stelle weitergibt, oder den AG persönlich.
Man muss schon im Betrieb anrufen (verlässliche und direkte Quelle).

Die Methodik einen Kollegen mit der Krankmeldung zu beauftragen, wird vom AG nicht gerne gesehen.

Da der AG eigtl. zu meist da ist (man kennt eigtl. seine Zeiten, wann er vor Ort ist), sollte er schon erreichbar sein.

Ob allerdings eine verspätete Meldung zur fristlosen Kündigung führt, kann ich nicht beantworten.

Gruß
Orakel

Guten Abend!

reicht es, wenn ein AN, der plötzlich erkrankt (z.B. Übelkeit)
anstatt den AG anzurufen einem Kollegen eine SMS schickt? Im
Arbeitsvertrag seht hierzu: „Im Krankheitsfall muss der
Arbeitgeber am ersten Tag spätestens bis zum geplanten
Dienstbeginn von der Arbeitsunfähigkeit unterrichtet werden.“

Damit hast Du die Frage selbst beantwortet. Kollege, SMS und Handy nicht dabei - das ist alles Dröhnkram und offensichtlich nicht vertragsgemäß. Der Arbeitgeber weiß dadurch noch gar nichts, schon gar nicht mit Gewissheit und rechtzeitig.

Ist der AG trotzdem verpflichtet, dem AN die Lohnfortzahlung
zu leisten, obwohl er erst Stunden später von der Krankmeldung
erfährt, da der Kollege sein Handy nicht bei sich hatte und
der kranke AN telefonisch nicht zu erreichen war?
Wenn der AN bereits mündlich abgemahnt wurde, weil er z.B. bei
einer vorhergehenden Krankheit Atteste nicht rechtzeitig und
vollständig eingereicht hat, ist dies ein Grund für eine
fristlose Kündigung?

Eine fristlose Kündigung ist für den Arbeitgeber außer in sehr eindeutigen Fällen regelmäßig ein Risiko, das er vermeiden wird. Die betroffene Mitarbeiterin sollte sich aber nicht wundern, wenn angesichts des zur Schau getragenen ähem … Elans alsbald eine fristgerechte Kündigung ins Haus flattert. Wer schon zuweilen wenig Freude an bestimmten Mitarbeitern in Kauf nimmt, wird sich offenkundiges Verkohlen nicht gerne gefallen lassen.

Das Ganze hört sich nach Lustlosigkeit und geplantem Blaumachen an. Soetwas sollte nicht vorkommen und wenn doch, als einmaliger Ausreißer ohne Wiederholungsgefahr. Weil es aber schon eine einschlägige Ermahnung gab, muss der Eindruck entstehen, dass der Arbeitsplatz ziemlich unwichtig ist und beim Privatleben stört, wenn Kindergartenmethoden der Art „SMS - Kollege - Handy aus“ bemüht werden.

Gruß
Wolfgang

Mich würde ja ohnehin interessieren, warum der Erkrankte einen Kollegen ansomst und nicht in der Firma anruft. War das Guthaben leer?

Hallo,
nun, nehmen wir mal an, in diesem völlig fiktiven Fall behauptet der krank gewordene AN, er habe sowohl an den AG als auch an den vor ihm Dienst habenden Kollegen eine SMS geschickt (der Kollege müsste in diesem Fall für den kranken AN einspringen bis Ersatz gefunden wird) und konnte nicht telefonieren, da ununterbrochen am Kotzen o.ä.
Auf dem Handy des AG ist allerdings keine SMS eingegangen und der Kollege hatte sein Handy nicht in Reichweite, hat den Eingang der SMS also nicht mitbekommen.

Meine Frage geht aber mehr in Richtung Sanktionsmöglichkeiten des AG in einen solchen Fall, insbesondere ob der AG hier von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen kann?

Viele Grüße

Guten Morgen,

[…] und konnte nicht telefonieren, da ununterbrochen am Kotzen o.ä.

Nur als Anregung: In den Zeiten VOR Handys und SMS haben MA es auch geschafft trotz Magen-Darm anzurufen oder anrufen zulassen.

Davon mal ab: Ich melde mich auch schon mal via SMS krank, dafür sollte man aber unbedingt verlässliche Kollegen haben, deren Handy-Angewohnheiten kennen… bis jetzt ging es immer gut! Vielleicht auch nur Glück gehabt…

Viele Grüße
Tina

ist der Kollege der AN? Nein, also reicht es nicht. Und da man nicht sicher sein kann, dass eine SMS überhaupt gelesen wird, ist auch diese Art der Mitteilung nicht ausreichend. Nur ein persönlicher Anruf beim AG wäre vertragskonform. Alles andere ist ein Verstoß gegen den Vertrag.

Die Entschuldigung, man hätte sich andauernd übergeben müssen, ist auch nicht tragbar. Man hätte auf jeden Fall anrufen müssen.

Da der AN schon wegen dieses Fehlverhaltens abgemahnt wurde, ist es durchaus möglich, dass ihm gekündigt wird. Mit Einhaltung der gestzlichen Kündigungsfristen.

Nur ein
persönlicher Anruf beim AG wäre vertragskonform. Alles andere
ist ein Verstoß gegen den Vertrag.

Respekt! Du kennst alle Verträge, die in Deutschland so abgeschlossen werden - WOW!

Da der AN schon wegen dieses Fehlverhaltens abgemahnt wurde,
ist es durchaus möglich, dass ihm gekündigt wird. Mit
Einhaltung der gestzlichen Kündigungsfristen.

Oder auch ohne…

Man man man

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