Guten Abend!
reicht es, wenn ein AN, der plötzlich erkrankt (z.B. Übelkeit)
anstatt den AG anzurufen einem Kollegen eine SMS schickt? Im
Arbeitsvertrag seht hierzu: „Im Krankheitsfall muss der
Arbeitgeber am ersten Tag spätestens bis zum geplanten
Dienstbeginn von der Arbeitsunfähigkeit unterrichtet werden.“
Damit hast Du die Frage selbst beantwortet. Kollege, SMS und Handy nicht dabei - das ist alles Dröhnkram und offensichtlich nicht vertragsgemäß. Der Arbeitgeber weiß dadurch noch gar nichts, schon gar nicht mit Gewissheit und rechtzeitig.
Ist der AG trotzdem verpflichtet, dem AN die Lohnfortzahlung
zu leisten, obwohl er erst Stunden später von der Krankmeldung
erfährt, da der Kollege sein Handy nicht bei sich hatte und
der kranke AN telefonisch nicht zu erreichen war?
Wenn der AN bereits mündlich abgemahnt wurde, weil er z.B. bei
einer vorhergehenden Krankheit Atteste nicht rechtzeitig und
vollständig eingereicht hat, ist dies ein Grund für eine
fristlose Kündigung?
Eine fristlose Kündigung ist für den Arbeitgeber außer in sehr eindeutigen Fällen regelmäßig ein Risiko, das er vermeiden wird. Die betroffene Mitarbeiterin sollte sich aber nicht wundern, wenn angesichts des zur Schau getragenen ähem … Elans alsbald eine fristgerechte Kündigung ins Haus flattert. Wer schon zuweilen wenig Freude an bestimmten Mitarbeitern in Kauf nimmt, wird sich offenkundiges Verkohlen nicht gerne gefallen lassen.
Das Ganze hört sich nach Lustlosigkeit und geplantem Blaumachen an. Soetwas sollte nicht vorkommen und wenn doch, als einmaliger Ausreißer ohne Wiederholungsgefahr. Weil es aber schon eine einschlägige Ermahnung gab, muss der Eindruck entstehen, dass der Arbeitsplatz ziemlich unwichtig ist und beim Privatleben stört, wenn Kindergartenmethoden der Art „SMS - Kollege - Handy aus“ bemüht werden.
Gruß
Wolfgang