Guten Tag,
wie ist den folgender Fall:
Arbeitnehmerin (5 Arbeits-Tage-Woche) wurde vom Arzt von Montag - Freitag krank geschrieben. Für das Wochenende wurde diese nicht krank geschrieben, da sie am Wochenende nicht arbeiten muss.
Muss der Arzt die Arbeitnehmerin trotzdem auch fürs Wochenende krank schreiben?
Ihr Arbeitnehmer ist nun der Meinung, dass dies für die Lohnfortzahlung wichtig sei, dass sie das Wochenende auch mit krank geschrieben ist.
Vorab vielen Dank für eure Auskünfte.
Hi!
Muss der Arzt die Arbeitnehmerin trotzdem auch fürs Wochenende
krank schreiben?
Nein.
Ihr Arbeitnehmer ist nun der Meinung, dass dies für die
Lohnfortzahlung wichtig sei, dass sie das Wochenende auch mit
krank geschrieben ist.
Es ist nicht wirklich wichtig, der AG will im Zweifel schlicht Geld sparen.
Wenn eine Folgebescheinigung nachgereicht wird, füllt man das Wochenende eh auf…
VG
Guido
Danke für die schnelle Antwort.
So seh ich das eigentlich auch.
Die Arbeitnehmerin ist schwanger und wurde in nicht zusammenhängenden Abständen krank geschrieben, sodass es schon vorgekommen ist, dass das Wochenende nicht beinhaltet ist. Der Arbeitgeber hat nun nach gefragt, ob man das nicht noch nachträglich ändern könnte. Aber ich denke wenn die Krankmeldung einmal abgegeben ist dann ist es zu spät, dann kann man da nicht noch nachträglich das Wochenende auch krank schreiben. Zudem das ganze ja schon 2 Monate zurück liegt.
1 „Gefällt mir“
Zudem das ganze ja schon 2 Monate zurück liegt.
Der Arzt kann bzw. darf nur bis höchstens 2 Tage rückwirkend eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.