Angenommen, X war zwei Tage krank geschrieben wegen einer ausgekugelten Schulter.
Eine Woche später muß er zu einer Nachuntersuchung ambulant ins Krankenhaus (MRT, Magnet-Resonanz-Tomographie). Darf er sich für diese Zeit krank melden?
Eine Woche später muß er zu einer Nachuntersuchung ambulant
ins Krankenhaus (MRT, Magnet-Resonanz-Tomographie). Darf er
sich für diese Zeit krank melden?
Nö. Er ist ja nicht krank. Und für Untersuchungen schreiben Ärzte i.d.R. auch keine AU aus (sollen sie jedenfalls lt. AU-Richtlinie nicht).