Angenommen eine Person hat einen Mitarbeiter eingestellt.
Dieser Mitarbeiter schreibt sich krank und fährt anschließlich in den Urlaub. Es wird im kein Gehalt bezahlt,er kommt zurück vom Urlaub und geht aufs Arbeitsgericht und möchte seinen lohn. Er wurde aber vorher schon fristlos entlassen. Hat er anspruch auf Gehalt??? Ist das nicht Betrug was der macht???
Ist eigentlich klar, dem MA steht natürlich kein Gehalt zu, die fristlose Kündigung war rechtens, eine betrügerische Absicht ist zumindest erkennbar, nur ohne Gehalt wars eben nur der Versuch, was aber auch strafbar ist. Ist eigentlich alles sonnenklar
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Angenommen eine Person hat einen Mitarbeiter eingestellt.
Hört sich an als wäre das erst kürzlich passiert, oder sonst schreibt
man doch: einePerson hat einen Mitarbeiter.
Frage: War der Mitarbeiter noch in der Probezeit?
Ist eigentlich klar, dem MA steht natürlich kein Gehalt zu,
die fristlose Kündigung war rechtens, eine betrügerische
Absicht ist zumindest erkennbar, nur ohne Gehalt wars eben nur
der Versuch, was aber auch strafbar ist. Ist eigentlich alles
sonnenklar
Findest Du? Ich dachte wenn ein Arzt den krankschreibt und er während der Kranktage nichts tut was der Genesung entgegenwirkt hat der AG keine Chance?
Den Betrug sehe ich nirgends, solange der krankschreibende Arzt ein Attest ausstellt kann man als Arbeitgeber denken was man will aber wie will man dem Mann nachweisen daß er nicht krank war?
Ist eigentlich klar, dem MA steht natürlich kein Gehalt zu,
die fristlose Kündigung war rechtens, eine betrügerische
Absicht ist zumindest erkennbar, nur ohne Gehalt wars eben nur
der Versuch, was aber auch strafbar ist. Ist eigentlich alles
sonnenklar
da du ja die Rechtswissenschaften studiert zu haben scheinst, bin ich echt gespannt, wie du deine Aussagen untermauerst.
Meiner Meinung nach ist das völlig absurd, was du da schreibst.
ich denke auch, die Situation sollte etwas näher beschrieben werden.
Mein erster Gedanke jedoch war: Fristlose Kündigung? Wenn der AN sich nicht gerade in der Probezeit etc. befindet. Wird es, meiner Meinung nach, ziemlich schwierig für den Arbeitgeber und richtig unangenehm.
wie bereits erwähnt ist die Situtionsbeschreibung etwas dünn um eine vernünftige Einschätzung abzugeben. Fakt ist jedoch, eine ärztliche Krankschreibung hat der Arbeitgeber vorerst hinzunehmen!
Die Frage die sich aufwirft ist, worin begründet sich der Verdacht? Wurde dem Arbeitnehmer ein Detektiv auf den Hals gehetzt? Ich denke grundsätzlich Krankschreibungen in Frage zu stellen ist ziemlich frech und lässt auf das Unternehmensklima schließen (mag mich irren).
Ich gehe jetzt mal davon aus der Arbeitnehmer besitzt einen Arbeitsvertrag, befindet sich nicht in der Probezeit, es besteht kein befristetes Arbeitsverhältnis oder sonstige Restriktionen.
In diesem Fall wird der Arbeitgeber sich warm anziehen müssen. Die Gehaltszahlungen einzustellen und darüberhinaus eine fristlose Kündigung auszusprechen aufgrund Vermutungen wird schwer durchzusetzten sein. Im besten Fall für den Arbeitgeber: Wiedereinstellung, im schlimmsten Fall Zahlung des Verdienstausfalls und Abfindung.
Nach den Informationen die du gibts, steht der Schutz des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber an erster Stelle.
jeder Angestellte braucht sich nur krank zu schreiben und kann
so einfach auf Kosten des Arbeitsgebers einen Urlaub gönnen???
So einfach ist das nicht. Im Falle von langen Krankheitszeiten (>6Wochen) kann durch die Krankenkasse der medizinische Dienst hinzgezogen werden.
Letztendlich scheint die Situation natürlich vertrakt. Aber tatsächlich ist es so: der Arbeitgeber sollte ein Mindestmaß an Vertrauen gegenüber seinen Angestellten haben. Grundsätzliches Misstrauen ist nicht wirklich gesund und als erstes sollte man sich selbst im klaren sein ob die Methoden der Personalfindung die richtigen sind.
jeder Angestellte braucht sich nur krank zu schreiben und kann
so einfach auf Kosten des Arbeitsgebers einen Urlaub gönnen?
Das hat keiner der Antwortenden geschrieben und das trifft auch in den meisten Fällen nicht zu.
Eher ist das Gegenteil der Fall und viele AN verzichten aus Angst um ihren Arbeitsplatz oft genug auf eine AU, obwohl sie eigentlich der Arzt (berechtigterweise) krankschreiben würde.
ich bin schprachlos!
Statt schprachlos zu sein, solltest du lieber mal Nachfragen zum aufgeworfenen Thema beantworten. Wenn es ein Problem mit einem AN gibt, dann kann man ja (zumindest hier) darüber diskutieren.
Ist eigentlich klar, dem MA steht natürlich kein Gehalt zu,
die fristlose Kündigung war rechtens, eine betrügerische
Absicht ist zumindest erkennbar, nur ohne Gehalt wars eben nur
der Versuch, was aber auch strafbar ist. Ist eigentlich alles
sonnenklar
Hallo,
Du kennst Dich mit der arbeitnehmerfreundlichen Rechsprechung der Arbeitsgerichte nicht aus.
Nicht umsonst sprechen Anwälte von „Richterrecht“ und nicht von „Arbeitsrecht“.
Nichts von dem was Du schreibst stimmt.
Ich kenne einen Fall, bei dem ein AN einen Krankenschein nahm, wegen schwerer Herz- und Kreislaufprobleme (wie er seinen Arbeitskollegen sagte).
Er fuhr in Urlaub.
Wohin? Nach Kenia!
In der Hitze und Luftfeuchtigkeit Afrikas gesunden Herzkranke ja besonders schnell!!
Aus dem Urlaubsort kam dann von ihm eine Bescheinigung eines afrikanischen Arztes, daß der Urlaube weiter krank sei und nicht zurückkommen würde. (Bescheinigung in Englisch).
Darauf kündigte der AG fristlos.
Späteres Ergebnis vor einem deutschen Arbeitsgericht: Fristlose Kündigung unwirksam.
Das nennt man „Richterrecht“.
Gruß:
Manni
umd das mal klar zu sagen, man kann mit Krankschreibung verreißen, wenn man nicht ans Bett gebunden ist. Bei mir wars folgender Fall.
Arbeitsverletzung, Tiefer Schnitt in der Hand, Krnakenhaus, am Nächsten Tag zum Arzt, für ca 2 Wochen Arbeitsunfähig. Von Arzt eine Überweisung geben lassen zu einen anderen Allgemeinmediziner.
ca 500 Km weit weg gefahren (Beifahrer) dort zum Artzt. Nach Genesung zurück gekehrt und weiter gearbeitet.
Was ist daran nun so schlimm, wenn der Patient nicht ans Bett gebunden ist kann er sich dahin begeben wohin er möchte und machen was möchte, es darf nur nicht für die Genesung von nachteil sein. Zum Schönes langes Wochenende
ein wichtiges Detail fehlt bei Deiner Frage: Wie lange ist der
Mitarbeiter bei der Fa. beschäftigt?
Was soll das in Bezug auf die außerordentliche (!) Kündigung ändern?
Oder meinst Du den §3, Abs.3 Engeltfortzahlungsgesetz, nachdem der AG in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung nicht zahlen muss?
Oder ist es der halbsaure Apfel der möglichen Kündigung innerhalb einer vereinbarten Probezeit?
Dann müsste man aber auch erfragen, wie viele Mitarbeiter dort beschäftigt sind und ob ein BR existiert.
VG
Guido, der Dich jetzt nicht angreifen wollte, sondern einfach mal ein paar Möglichkeiten in die Runde schmeißt