Krankschreibng nach kuendigung,die nicht rechtskrä

Guten Tag,

einer bekannten wurde die Kündigung ausgesprochen,darauf ist sie auf das Arbeitsgericht.
um dagegen zu klagen.
Nun wurde sie krank.
tritt nun die Kündigung zum festgesetzten termin ein
oder ist sie durch die Klage ersteinmal geschützt.

Hallo.

Zunächst ist die Krankschreibung unerheblich; die Kündigung tritt vorerst mit Kündigungsfrist in Kraft und wird ggf. durch einen Vergleich vor dem ArG. aufgehoben/verlängert oder zugestimmt.

Viele Grüße
Melanie

Hi,

Zunächst ist die Krankschreibung unerheblich;

Nicht nur zunächst, sie bleibt es auch

und wird ggf. durch
einen Vergleich vor dem ArG. aufgehoben/verlängert oder
zugestimmt.

Oder man vereinbart völlig andere Dinge im Vergleich oder lässt das Gericht sogar ein Urteil sprechen?!

Gruß
Guido