Hallo,
Hier noch einmal ein fiktiver Fall.
Mr A. wird krank und auch krank geschrieben nun ist die Frage:
Herr A bezieht ALG 1 und ist z.B. Arzt. Ist Herr A nun krank wenn er nicht als Chirurg arbeiten kann, weil er z.B. nicht stehen kann weil ihn der Ischias zwickt.
Oder könnte man sagen Herr A ist zwar Chirurg, aber da er Arzt ist könnte er ja auch als CRA tätig sein.Das kann er zwar nicht wirklich, währe aber berechtigt duch sein Studium. Somit könnte Herr A eigendlich arbeiten und ist nicht krank zu schreiben.
Danke
Hallo Ninchen,
Stellen wir uns rein fiktiv mal Herrn C. vor…
Der kann aufgrund chronischer Probleme mit seinem Knie nicht mehr als
Möbelmonteur arbeiten…Aber in der EDV seiner Firma könnte er noch als Kundenbetreuer arbeiten…er kennt ja seinen bisherigen Arbeitsbereich praktisch…Chef bietet ihm Einarbeitung in der
spezifischen Kundenbetreuung an - das dürfte funzen…
Leider hat " Chef " den Job nicht auf Dauer für Herrn C…die Konjunktur halt…
Dieses Fachwissen könnte er auch in anderen Betrieben " gleicher
Sparte " nutzen…er könnte auch vergleichbare Arbeiten in weiteren
Betrieben ausüben…Er sollte letztlich für seine JETZIGE Arbeit Das bekommen, was IHM bei normaler Lebensweise …
Eine geeignete Arbeit muß dieser " Normalo " aber erst mal bekommen…
Davon MUSS Herr C. alleinstehend aber AUCH SATT werden können…!?
Daher sinngemäß…
Mfg
Nutzlos
Hallo Nutzlos erst mal Danke,
Das ist schon Klar nun ist es aber so, das in diesem fiktiven Fall keine Umschulung stattfindet oder, weil es ja noch nicht klar ist ob der Zustand nicht binnen 3-6 Monaten wieder so ist, das Herr X wieder ohne Probleme in seinem Beruf normal arbeiten kann.
Man schult doch nicht sofort um oder?
Also davon ausgehend, das derjenige welcher NICHT oder noch nicht chronisch Krank ist und eine vollständige Wiederherstellung in einigen Monaten durchaus möglich ist.
Oder bezieht sich die Krankschreibung bei ALG1 empfängern immer darauf, das er eventuell umgeschult werden könnte und daher nur krank zu schreiben ist wenn er im Krankenhaus liegt und keine wie auch immer geartete Arbeit verrichten kann?
Sobald er irgend eine Arbeit verrichten könnte für die man Ihn eventuell umschulen könnte ist er nicht mehr krank zu schreiben?
Auch wenn eine Umschulung weder geplant ist noch stattfinden soll weil er ja in ein paar Monaten wieder arbeitsfähig sein müsste?
Somit währe ein ALG1 empfänger nie krank zu schreiben, weil irgend eine schreibtisch Arbeit konnte auch der Analphabet verrichten, nachdem er Lesen und Schreiben gelernt hat und entsprechend geschult wurde oder geht man in dem Fall dann doch von seiner vorhandenen Kentnissen aus?
Und ein Lehrer nach einer Amnesie kann auch wenn er nicht mehr unterrichten kann noch Sand schippen am Bau, wenn Ihm sonst nix fehlt.