Krankschreibung

Hallo,

es war doch bisher immer so, daß der Arbeitgeber für Arbeiter bei Krankheit von der Krankenkasse einen Teil der Lohnfortzahlung erstattet bekommen hat und für Angestellten nicht, oder?

Und es ist doch so, daß ein Arbeitnehmer bei Krankheit erst nach dem dritten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen mußte, oder?

Jetzt habe ich gelesen, daß der Arbeitgeber auch für Angestellte die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von der Krankenkasse erstattet bekommt.

Also bedeutet es, wenn ein Angestellter krank ist, daß er auf jeden Fall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt braucht, auch wenn er nur einen einzigen Tag krank ist, damit der Arbeitgeber die Lohnfortzahlungserstattung bei der Krankenkasse beantragen kann?

Oder wie läuft das?

Vielen Dank

Hallo Meike,

Und es ist doch so, daß ein Arbeitnehmer bei Krankheit erst
nach dem dritten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
vorlegen mußte, oder?

Das kommt auf den Arbeitsvertrag (oder betriebsvereinbarung bzw. TV) an.

Ciao maxet.

Hallo,

guck
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/fr…
Es gibt keine Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellte

Gruß
Otto

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

wenn im Arbeitsvertrag steht, ab dem 4. Tag Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, und wenn der Arbeitgeber aber bei der Krankenkasse die Erstattung der Lohnfortzahlung beantragen kann, dann braucht er dazu aber doch ab dem 1. Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, oder glaub die Krankenkasse das einfach so?

Viele Grüße

wenn im Arbeitsvertrag steht, ab dem 4. Tag
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, und wenn der Arbeitgeber
aber bei der Krankenkasse die Erstattung der Lohnfortzahlung
beantragen kann, dann braucht er dazu aber doch ab dem 1. Tag
eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, oder glaub die
Krankenkasse das einfach so?

Hallo Meike, an der Nachweispflicht im Entgeltfortzahlungsgesetz http://bundesrecht.juris.de/entgfg/index.html (§§ 1 + 5) hat sich doch aber nichts geändert. Die galt auch vor dem Aufwendungsausgleichsgesetz für alle Arbeitnehmer. Ich wüsste nicht, dass es vorher Unterschiede in der Nachweispflicht zwischen Arbeitern und Angestellten gab. Und diese Tatsache war doch den Kankenkassen auch vor dem 01.01.06 bekannt. In welcher Vorschrift steht denn, dass in dem Fall eine AU verpflichtend ab 1. Tag vorzulegen ist?

MfG

Hallo Meike, bitte erkundige Dich einmal bei der entsprechenden Krankenkasse. Unsere erstattet auch die LFZ-Aufwendungen für die (üblicherweise) ersten 2 Kranktage ohne AU-Bescheinigung vom Arzt. Muß aber schlüssig sein und möglichst im Zusammenhang mit der folgenden AU.
Kann aber bis jetzt nur von einer KK berichten. Ich würde mich einfach einmal telefonisch erkundigen.

LG, Anke