Krankschreibung

Hallo Wissende,

Arbeitnehmerin arbeitet auf 400€ Basis.Sie hatte eine Darminfektion und ist 2 Tage zu hause geblieben ohne sich krankschreiben zu lassen.Der Arbeitgeber wurde am ersten Tag informiert.Am dritten Tag nahm die Arbeitnehmerin Ihre Arbeit wieder auf.Jetzt besteht der Arbeitgeber auf eine Krankmeldung für die zwei Tage.
Was kann und muss die Arbeitnehmerin tun?

Danke und Gruß Ann-Kathrin

Ist da was vereinbart?
Hi!

Was kann und muss die Arbeitnehmerin tun?

Den AG auf § 5, Abs. 1, Satz 2 EntgFG hinweisen.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. 2Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. 3Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html

Allerdings: Wenn etwas anderes vereinbart ist, dann muss der AN auch schon ab dem ersten oder zweiten Tag (was halt vereinbart ist) eine AU bringen - siehe Satz 3

LG
Guido