Krankschreibung ab dem 1. Tag?

Hallo Experten,

unser Gehaltsabrechnungsbüro hat uns heute drauf hingewiesen, dass ab sofort jeder Mitarbeiter ab dem 1. Tag eine Krankmeldung vorlegen muss. Der Arbeitgeber muss eine Pauschale an die Kasse zahlen und kann dafür auch während der ersten 6 Wochen Gehaltsfortzahlung angeblich die Erstattung durch die Kasse beantragen…

Stimmt das so? Und muss man wirklich sofort zum Arzt? Ich meine, manchmal hat der AN z.B. Migräne oder eine Erkältung oder Übelkeit oder (halt lauter so Sachen, die nur 1-2 Tage dauern) und bleibt zu Hause, weil er nicht fahren kann und sollte - und dann soll er zum Arzt fahren? Dann kann er auch gleich zur Arbeit…

Und der Verwaltungsaufwand für die Arbeitgeber ist ja enorm, wenn das so stimmt…

Danke für jede Info…

Viele Grüße

Gabi

Hallo Gabi,

Unter gewissen Umständen ist das so.
Das Ganze nennt sich Entgeltfortzahlungsversicherung (U1) und ist
für bestimmte Firmengrößen ab 1.1. Pflicht.

Das Gesetz heißt AAG
„Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung“

Hier der Paragraph wer zahlen muß
http://www.gesetze-im-internet.de/aufag/BJNR36861000…

Wenn ich als Arbeitgeber schon zwanghaft so eine Versicherung bezahlen
muß, dann möchte ich natürlich auch das Geld im Versicherungsfall
bekommen und dazu bedarf es diesem gelben Zettel.

Gruß
Stefan

Hallo,
ja das stimmt so - der Arbeitgeber bekommt aber nur dann etwas zurück,
wenn die Arbeitsunfähigkeit aus aktenkundig bei der Kasse ist, also
mit Krankmeldung - allerdings war dies in der Vergangenheit als dieser
Lohnausgleich nur für Arbeiter und Betriebe bis 20 AN. gegolten hat
meines Wissens nach genau so.
Jetzt sind eben die Angestellten hinzugekommen und die Betriebsstärke
auf 30 AN angehoben, da überlegt sich jeder Arbeitgeber ob es nicht
Sinn macht eine AU-Meldung ab dem 1. Tag zu verlangen - dürfen darf
er das.
Gruss
Günter Czauderna

Hallo Guenter,

Vielen Dank für die Info.

ja das stimmt so - der Arbeitgeber bekommt aber nur dann etwas
zurück,
wenn die Arbeitsunfähigkeit aus aktenkundig bei der Kasse ist,
also
mit Krankmeldung - allerdings war dies in der Vergangenheit
als dieser
Lohnausgleich nur für Arbeiter und Betriebe bis 20 AN.
gegolten hat
meines Wissens nach genau so.
Jetzt sind eben die Angestellten hinzugekommen und die
Betriebsstärke
auf 30 AN angehoben, da überlegt sich jeder Arbeitgeber ob es
nicht
Sinn macht eine AU-Meldung ab dem 1. Tag zu verlangen - dürfen
darf
er das.

Muss er auch müssen? Und wie ist das, wenn bei einer Betriebsgröße von 6 Angestellten mehrere privat versichert sind - müssen die Privatversicherten die Krankmeldung auch an die Kasse schicken? Das habe ich bei kurzen Ausfällen noch nie getan - habe ich mich da am Ende nicht an die Regeln gehalten? Normalerweise kriegt man ja nur den Schrieb für den AG, wenn man privat versichert ist.

Danke und Grüße

Gabi

Hallo,
nein, muessen muss er nicht, er kann aber, wenn er will. Damit
meine das Bestehen auf der schriftlichen ärztlichen Arbeitunfähigkeitsbescheinigung.
Die Teilnahme am Lohnausgleichsverfahren ist für Privatfirmen
grundsätzlich Pflicht wenn sie nicht mehr als 30 Arbeitnehmer haben.
Für Mitglieder von Privatkrankenkassen gilt der Lohnausgleich
aber meines Wissens nach nicht - ich lass mich aber gerne korrigieren -
ich selbst erst seit dem 01.01.2006 damit befasst und noch nicht ganz so
sattelfest.
Gruss
Günter

SORRY! Kleine Korrektur Guckst du hier:

http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl105s3686.pdf

Das ganze ist eigentlich ein alter Hut. U1 Gab es schon seit den 70 Jahren aber nur für Arbeiter - nicht für Angestellte. Jetzt endlich eine Korrektur zum besseren.

Zahl 30 Arbeitnehmer früher in fast allen Satzungen geregelt. Per GEsetz vorher im LFZG -20 AN, Satzung konnte mehr vorsehen.

Guckst du weiter:

http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/BJNR1065009…

AU länger als 3 Tage dann Pflicht ne AU-Bescheinigung vorzulegen. Ich schaue in meinen Arbeitsvertrag oder gültigen Tarifvertrag. Dort ist keine Regelung getroffen. Also gilt § 5 Abs. 1 EntgFG. Mein Arbeitgeber will etwas anderes, also sage ich er soll mir ne Änderung meines Arbeitsvertrages anbieten. Bin immer kompromissbereit.

So mache ich das. War nur meine Meinung - ein Gedankenspiel. Bin ja nicht betroffen, aber Gott sei dank kann man seine Meinung in diesem Land noch öffenltich äußern :smile:.

hy,

nur mal zur Ergänzung.

Bei uns hat es auch gereicht, wenn man für 1 oder 2 Tage was schriftliches bei der Kasse eingereicht hat - es musste keine AU sein (erst ab 3 Tagen)

Ob dies jetzt auch noch so akzeptiert wird, weiss ich nicht.

gruss

Hallo,
man lernt immer dazu !
Die Diskussion über die Krankmeldung ab dem 1. Tag kann entschärft
werden. Die Krankenkasse erstattet auch (auf jeden Fall bis 3 Tage)
ohne das eine schriftliche Krankmeldung vorliegt - die Antragstellung
des Arbeitgebers genügt.
In Ausnahmefälle können wir sogar über die drei Tage hinausgehen, wenn
mit dem Arbeitgeber Einvernehmen herbeigeführt werden kann.
Fazit - ganz so bürokratisch hört sich das nun doch nicht mehr an -
wir haben mittlerweile die ersten Anträge - läuft ganz gut !
Gruss
Günter Czauderna

Danke an alle
Hallo,

vielen Dank für Eure Infos.

Ganz klar ist mir die Vorgehensweise bei PKV noch nicht - meine weiss z.B. überhaupt nix davon - die wollten sich aber für mich schlau machen.

Wenn ich Info hab, melde ich mich noch mal.

Bis dahin erst mal danke und Grüße

Gabi