Krankschreibung abends Zuhause?

hallo!
Wenn jemand krank geschrieben ist, ab wann muss er dann abends Zuhause sein?

Gruß
Maria

hallo,

Wenn jemand krank geschrieben ist, ab wann muss er dann abends
Zuhause sein?

Da gibts keine Vorschrift.

MfG

Hallo!

Ich habe früher mal was gehört von 19:00 oder 20:00 Uhr. Ist das nicht mehr gültig??

Gruß
Maria

Hallo

Ich habe früher mal was gehört von 19:00 oder 20:00 Uhr. Ist
das nicht mehr gültig?

Keine Ahnung, was du mit „früher“ meinst … („früher“ war bei
mir Sozialismus :wink:, aber solch eine Regelung gibts definitv
nicht.

MfG

Hallo!

Ich habe früher mal was gehört von 19:00 oder 20:00 Uhr. Ist
das nicht mehr gültig??

Man darf lediglich nichts tun, was die Heilung verzögert, sonst kann man aber tun, was will. Mit einem Gipsbein könnte man auch über’s Wochenande ans Meer fahren (oder besser gefahren werden. Vom Schwimmen würde ich dann aber absehen… :wink:). Falls die Krankheit aber z.B. Bettruhe erfordert sollte man nicht bis 2 Uhr morgens in die Kneipe gehen.

Obwohl das alles natürlich nur zum Tragen kommt, wenn der Arbeitgeber etwas davon mitbekommt und dagegen angeht.

Danke für die Antworten.
Mit früher meinte ich vor 20 Jahren oder so.
Umso besser, wenn sich das geändert hat - oder vielleicht immer so war.

Gruß
Maria

Da hat sioch nix geändert!
Hi!

Mit früher meinte ich vor 20 Jahren oder so.

Auch da gab es das nicht (ist auch schwierig, wenn man komatös im Krankenhaus liegt).

Aber es gibt ja nicht gerade wenig Gerüchte im Arbeitsrecht :wink:

LG
Guido

FAQ?
Hi!

Aber es gibt ja nicht gerade wenig Gerüchte im Arbeitsrecht

Wäre vielleicht ne Idee für ne FAQ „urban legends des Arbeitsrechts“?

  • der AG muss erst 3 Abmahnungen erteilen, bevor er kündigen darf
  • der AN darf während einer Krankschreibung nicht gekündigt werden
  • eine Abmahnung muss nach 2 Jahren aus der Personalakte genommen werden
  • eine Abmahnung ohne Unterschrift des AN ist „ungültig“
  • inerhalb der Probezeit kann ohne Fristeinhaltung gekündigt werden

… nur mal die, die mir spontan dazu eingefallen sind. :wink:

Grüßle

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Hallo.

Wäre vielleicht ne Idee für ne FAQ „urban legends des
Arbeitsrechts“?

Sicherlich. Zu schade das http://www.jurawiki.de/VRI diese nicht schön säuberlich aufführt :wink:

mfg M.L.

  • der AG muss erst 3 Abmahnungen erteilen, bevor er kündigen
    darf
  • der AN darf während einer Krankschreibung nicht
    gekündigt werden
  • eine Abmahnung muss nach 2 Jahren aus der Personalakte
    genommen werden
  • eine Abmahnung ohne Unterschrift des AN ist „ungültig“
  • inerhalb der Probezeit kann ohne Fristeinhaltung gekündigt
    werden
  • Wenn man wieder zur Arbeit geht, obwohl man noch krankgeschrieben ist, besteht kein Versicherungsschutz

  • tariflich Unkündbare sind unkündbar

usw., usf.