Hallo,
mich würde mal interessieren, ob man bei nur einem von zwei Arbeitsverhältnissen krankgeschrieben werden kann, oder ob man trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der einen Arbeit nachgehen darf.
Ich stelle mir beispielsweise jemanden vor, der Fußballtrainer und Programmierer mit Heimarbeitsplatz (also keine Anreise) ist und ein gebrochenes Bein hat.
Dass dieser Jemand nicht seiner Tätigkeit als Fußballtrainer nachgehen kann ist wohl offensichtlich, aber das gebrochene Bein dürfte ihn bei seiner Arbeit als Programmierer wohl nicht behindern. Außerdem würde diese Tätigkeit den Heilungsprozess auch nicht beeinträchtigen…
Ich bin mal auf eure Antworten gespannt.
Gruß mg16nrw
