Krankschreibung im Urlaub ab 1. Tag?

Hallo zusammen! Am Di nach Ostern wurde ich im Urlaub krank, meldete das sofort bei meinem Arbeitgeber, der das auch zur Kenntnis genommen hat. Ich dachte aber, dass es nur ein, zwei Tage dauern würde (Erkältung) und ging nicht zum Arzt (bzw. ging es mir in der Nacht von Di auf Mi so schlecht, dass ich bis weit nach Mittag geschlafen habe und Mi-Nachmittag hat ja bekanntlich kein Arzt offen).

Also ging ich am Do zum Arzt, der mich nicht rückwirkend krank schreiben wollte. Da es bei uns auf Arbeit üblich ist, erst ab dem dritten Tag eine Krankschreibung zu brauchen, dachte ich, alles geht seinen Gang. Sprich Di & Mi ohne Krankenschein fehlend, ab Do mit Krankenschein.

Jetzt sagt mir mein Chef, dass Di & Mi als Urlaubstage zählen, da ich für diese Tage nicht krank geschrieben war. Darf er das?

In meinem Arbeitsvertrag (01.07.2010) steht nur: „Im Falle der Erkrankung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, vor Ablauf des 3. Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.“

Unklar ist für mich einfach, ob ich die Krankschreibung in meinem Fall erst ab dem dritten oder schon ab dem ersten Tag brauche. Dass ich sie spätestens am dritten Tag vorlegen muss, ist klar. Hätte ich mich schon Di & Mi krank schreiben lassen müssen? Wie sind hier die Zusammenhänge?

Danke für eure Hilfe!

Unverständlich ist nur, dass der Arzt dich nicht rückwirkend krankschreiben wollte. Wenn er aufgrund seiner Diagnose erkennt, dass die Arbeitsunfähigkeit bereits sein Dienstag besteht, hätte er dies entsprechend bescheinigen müssen. Wenn er dies nicht getan hat, darf der Arbeitgeber m. E. davon ausgehen, dass die Arbeitsunfähigkeit erst ab Donnerstag bestand, weil die Grundlage der Regelung über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall die Glaubhaftmachung der Krankheit ist, und diese beruht auf dem „gelben Schein“ des Arztes.
Es bleibt allerdings der Widerspruch zwischen der ärztlichen Bescheinigung und deiner sofortigen Meldung beim Arbeitgeber am Dienstag. Dieser Widerspruch müsste deinen Arbeitgeber veranlassen, den „gelben Schein“ diesbezüglich als fehlerhaft zu erkennen und die Arbeitsunfähigkeit bereits ab Dienstag anzuerkennen, es sei denn, er unterstellt dir, dass du ihn betrügen wolltest.

Hallo Maria!

Ich bin kein Rechtsexperte, aber nach meinem Wissensstand musst du krankgeschrieben sein, um einen ursprünglichen Urlaubstag neu angerechnet zu bekommen.
Sprich auch den Dienstag und Mittwoch.
Allerdings solltest du versuchen vielleicht mit deinem Chef noch mal zu reden und ihm die besondere Situation mit Ostern, dem Mittwoch und der ursprünglichen Vermutung schneller wieder fit zu sein erläutern …

Viele Grüße

Hallo norder39, danke für deine Antwort! Laut meinem Lohnbuchhaltungsbüro ist Ärzten seit 01.01.2012 nicht mehr gestattet, Arbeitnehmer rückwirkend krank zu schreiben. Reicht denn meine Krankmeldung am Dienstag und der Krankenschein ab Donnerstag, dass ich darauf bestehen kann, nicht zwei Tage Urlaub dafür hergeben zu müssen?

ja, wenn das so ist … Dann kann der Arzt ja auch nicht bescheinigt haben, dass du erst ab Donnerstag krank bist, sondern muss den Beginn der Krankheit offengelassen haben. Dann würde die Bescheinigung auch nicht geeignet sein, deine Krankmeldung vom Dienstag in Zweifel zu ziehen. Und wenn deine Krankmeldung vom Dienstag nicht wirksam bestritten werden kann, sind auch Dienstag und Mittwoch keine Urlaubstage. Aber wenn der Arzt (ohne Not) ausdrücklich bescheinigt haben sollte, dass du erst ab Donnerstag arbeitsunfähig bist, hast du möglicherweise ein Problem.

Hallo Maria,
Leider ist Dein AG hier im Recht, denn es ist gesetzlich so geregelt. Jeder der im Urlaub krank wird, muss schon ab dem 1. Krankheitstag seine AU vorlegen, ansonsten wäre dem Mißbrauch Tür & Tor geöffnet. Ein Tipp: Wenn Du am 1. Tag zu krank für den Arztbesuch bist, sofort telefonisch beim Arzt krankmelden und ankündigen, wann Du vermutlich vorbeikommen kannst - damit kann er dir eine rückwirkende Krankschreibung nicht mehr verweigern.
Lieben Gruss, HalloNate.

Hallo und guten tag,
ich war selbst krank, aber ich bin für Steuerrecht experte und nicht für Arbeitsrecht. Kann da nur gefühlsmässig antworten und das hilft nicht wirklich weiter.