Hallo zusammen! Am Di nach Ostern wurde ich im Urlaub krank, meldete das sofort bei meinem Arbeitgeber, der das auch zur Kenntnis genommen hat. Ich dachte aber, dass es nur ein, zwei Tage dauern würde (Erkältung) und ging nicht zum Arzt (bzw. ging es mir in der Nacht von Di auf Mi so schlecht, dass ich bis weit nach Mittag geschlafen habe und Mi-Nachmittag hat ja bekanntlich kein Arzt offen).
Also ging ich am Do zum Arzt, der mich nicht rückwirkend krank schreiben wollte. Da es bei uns auf Arbeit üblich ist, erst ab dem dritten Tag eine Krankschreibung zu brauchen, dachte ich, alles geht seinen Gang. Sprich Di & Mi ohne Krankenschein fehlend, ab Do mit Krankenschein.
Jetzt sagt mir mein Chef, dass Di & Mi als Urlaubstage zählen, da ich für diese Tage nicht krank geschrieben war. Darf er das?
In meinem Arbeitsvertrag (01.07.2010) steht nur: „Im Falle der Erkrankung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, vor Ablauf des 3. Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.“
Unklar ist für mich einfach, ob ich die Krankschreibung in meinem Fall erst ab dem dritten oder schon ab dem ersten Tag brauche. Dass ich sie spätestens am dritten Tag vorlegen muss, ist klar. Hätte ich mich schon Di & Mi krank schreiben lassen müssen? Wie sind hier die Zusammenhänge?
Danke für eure Hilfe!