Krankschreibung, Kündigung und Arbeitslosengeld

Hallo zusammen,

mein Freund war im September 2 Wochen krankgeschrieben, davon hat er einen großen Zeitraum bei mir verbracht und war halt einfach krank.

In diesem Zeitraum wurde ihm schriftlich gekündigt (das Schreiben ist am 17.09. rausgegangen). Die Kündigung wurde ihm auf keinem anderen Wege mitgeteilt. Am 28.09. (Freitag) war er dann wieder zu Hause und hat das Kündigungsschreiben zum ersten Mal gesehen und sich sofort am Montag arbeitslos gemeldet.

Inzwischen steht er schon längst wieder in einem neuen Arbeitsverhältnis, aber für die Tage der Überbrückung sagt das Arbeitsamt, dass er sich zu spät arbeitslos gemeldet hat.

Er soll nun eine Bescheinigung der Krankenkasse anfordern, dass er in dem Zeitraum tatsächlich krank geschrieben war, was kein Problem ist. Aber wie können wir belegen bzw. darf er auch bei jemand anderem krank im Bett liegen bzw. ruhen, wenn er krankgeschrieben ist?

Wie ist da die Rechtslage?

Natürlich darf er selbst entscheiden, wo er sich während der Krankheit aufhält. Doch wenn er dadurch nicht rechtzeitig auf seine Post reagieren kann, ist das sein Problem. Wenn er sich zu spät beim Arbeitsamt meldet, eben auch.

Hallo Thanae,

also ich bin ja kein Jurist, aber meines Wissens nach muss man nicht zwangsweise zu Hause im Bett liegen, wenn man krank ist.

So kann ja jemand, der sich bspw. den Arm gebrochen hat durchaus in der Stadt einen Kaffee trinken. Wenn jemand allerdings wegen Grippe krankgeschrieben ist, sieht es anders aus. Der Grund für die AU dürfte also ausschlaggebend sein.

VG
Claudia

Hallo,

natürlich kann dein Freund, wenn er krank ist und gepflegt werden muss, bei dir übernachten. Er ist jedoch verpflichtet, seinen Briefkasten regelmäßig zu leeren bzw. leeren zu lassen. Dies war offensichtlich nicht der Fall.
Aufgrund der verspäteten Arbeitslosmeldung (ein wichtiger Grund liegt nicht vor) wird er aller Wahrscheinlichkeit nach kein Arbeitslosengeld bekommen.

Gruß