Ähnliche Fragen zu Abgeltung von Urlaubsansprüchen sind schon öfter gestellt worden, trotzdem nochmal ein aktueller Fall der mich beschäftigt.
Einer Mitarbeiterin wird fristgerecht gekündigt. Am Tag nach der Kündigung tritt sie eine Kur an (stand vorher schon fest). Das Ende der Kur liegt knapp eine Woche vor Ablauf der Kündigungsfrist.
Die Mitarbeiterin hat noch Urlaubsanspruch und wurde unter Anrechnung des Anspruchs für den Restzeitraum bis zum Ende der Kündigungsfrist freigestellt.
Jetzt lässt sie sich nach Ende der Kur (!!! Arbeitsfähig entlassen !!!) genau für die Tage arbeitsunfähig schreiben.
Anschliessen besteht sie auf Abgeltung der Urlaubstage, die sie ja wegen der Krankschreibung nicht nehmen konnte.
Ich weiß, dass es schwer bzw. unmöglich sein wird, ihr nachzuweisen, dass die Krankschreibung nur vorgeschoben war, um dafür zusätzlich Geld zu kassieren — oder gibt es hier doch eine juristische Handhabe gegen diese „Frechheit“.
Die Mitarbeiterin hätte ja ohnehin bis zum Ende der Kündigungsfrist nicht mehr im Betrieb erscheinen müssen. Warum dann überhaupt die Krankschreibung?
Diese ist sowieso dubios, da sie nach der 3-wöchentlichen Kur als arbeitsfähig entlassen wurde.
Sehr seltsam ist zudem die Dauer der Krankschreibung: exakt die restlichen Tage des gekündigten Arbeitsverhältnisses und dazu noch von einem Freitag bis zu einem Dienstag ???