Krankschreibung n. Kündigung u. Abgeltung von Url?

Ähnliche Fragen zu Abgeltung von Urlaubsansprüchen sind schon öfter gestellt worden, trotzdem nochmal ein aktueller Fall der mich beschäftigt.

Einer Mitarbeiterin wird fristgerecht gekündigt. Am Tag nach der Kündigung tritt sie eine Kur an (stand vorher schon fest). Das Ende der Kur liegt knapp eine Woche vor Ablauf der Kündigungsfrist.
Die Mitarbeiterin hat noch Urlaubsanspruch und wurde unter Anrechnung des Anspruchs für den Restzeitraum bis zum Ende der Kündigungsfrist freigestellt.

Jetzt lässt sie sich nach Ende der Kur (!!! Arbeitsfähig entlassen !!!) genau für die Tage arbeitsunfähig schreiben.
Anschliessen besteht sie auf Abgeltung der Urlaubstage, die sie ja wegen der Krankschreibung nicht nehmen konnte.

Ich weiß, dass es schwer bzw. unmöglich sein wird, ihr nachzuweisen, dass die Krankschreibung nur vorgeschoben war, um dafür zusätzlich Geld zu kassieren — oder gibt es hier doch eine juristische Handhabe gegen diese „Frechheit“.

Die Mitarbeiterin hätte ja ohnehin bis zum Ende der Kündigungsfrist nicht mehr im Betrieb erscheinen müssen. Warum dann überhaupt die Krankschreibung?
Diese ist sowieso dubios, da sie nach der 3-wöchentlichen Kur als arbeitsfähig entlassen wurde.
Sehr seltsam ist zudem die Dauer der Krankschreibung: exakt die restlichen Tage des gekündigten Arbeitsverhältnisses und dazu noch von einem Freitag bis zu einem Dienstag ???

Ah - da ist sie ja

oder gibt es hier
doch eine juristische Handhabe gegen diese „Frechheit“.

Einschaltung des MDK, Anzweiflung der AU durch den AG, Erschütterung der Beweislant einer AU …

Die Mitarbeiterin hätte ja ohnehin bis zum Ende der
Kündigungsfrist nicht mehr im Betrieb erscheinen müssen. Warum
dann überhaupt die Krankschreibung?

Hmm, man lässt sich in der Regel eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, weil man nicht arbeitsfähig ist.

Diese ist sowieso dubios, da sie nach der 3-wöchentlichen Kur
als arbeitsfähig entlassen wurde.

Wenn man nach einer Herz-OP arbeitsfähig aus der Reha kommt und sich eine Grippe eingefangen hat, ist man also arbeitsfähig?

Sehr seltsam ist zudem die Dauer der Krankschreibung: exakt
die restlichen Tage des gekündigten Arbeitsverhältnisses und
dazu noch von einem Freitag bis zu einem Dienstag ???

Was ist denn daran seltsam?
Mein Arzt fragt mich, ob ich am Wochenende arbeite, damit er weiß, ob er bis zum Freitag oder zum Sonntag datieren soll.
Wenn ein Mensch dem Arzt erzählt, dass das Arbeitsverhältnis eh endet, kann es durchaus sein, dass er das ebenfalls abgrenzt (über die Möglichkeit, dass die Arbeit einen direkten Zusammenhang mit der AU hat, rede ich erst gar nicht) …

Ebenfalls ohne Anrede und Gruß