Hallo,brauche mal Eure Hilfe. Sagen wir mal, folgendes hat sich ereignet. Heute hat jemand seine Kündigung erhalten. Er oder sie war seit fast einem Jahr bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und wurde jetzt betriebsbedingt gekündigt.
Mir stellt sich jetzt die Frage, ob er falls er so schnell keinen neuen Job findet durch Krankschreibung das eine Jahr, dass er für den Anspruch auf Arbeitslosengeld braucht, irgendwie voll bekommt. Gekündigt wurde er zum 30.09. Hilft es, wenn er sich z. B. ab morgen krank schreiben lässt oder zählt das nicht zu dem einen Jahr dazu, das man arbeiten muss um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben?
Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe!!
Manuela