Krankschreibung ohne Krankenkasse

Hallo liebe Community, meine Frage ist folgende:
Kann man sich krankschreiben lassen für einige Tage ohne die krankschreibung zur Krankenkasse zu schicken? Zum Arbeitgeber wird sie natürlich Geschick.
Danke euch schon mal für die Antworten :smile:

Können kann man schon.

Interessant wird das Ganze vor allem dann, wenn man länger krank ist und nach den 6 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse erhalten könnte. Der Anspruch kann dann nämlich entfallen.

beatrix

Servus,

vermutlich besteht er von vornherein nicht - das angefragte Vorgehen hat nur einen Sinn, wenn jemand nicht krankenversichert ist und seine Situation mit einer ziemlich fragilen Konstruktion von Legenden „hingedreht“ hat.

Schöne Grüße

MM

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Stellt euch doch mal das folgende Szenario vor: ich gehe zum Arzt, bekomme eine krankschreibung für 4 Tage, aber der Arzt vergisst die für die Krankenkasse. Ist das denn schlimm?

Servus,

Vergessen gibt es da nicht, weil es sich um ein Durchschreibeformular handelt - eine der letzten Hochburgen der Nadeldrucker.

Im gegebenen Fall dürfte der Arzt selber die Durchschrift für die Krankenkasse dort hingeschickt haben. Kann man aber mit der Krankenkasse klären, ob der Zettel dort vorliegt.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

ich kenne außer meinem Hausarzt noch 2 Ärzte, die das ausschließlich bei der AOK so handhaben (anscheinend weil die das Porto bezahlen). Bei allen anderen Kassen wird der Durchschlag dem Versicherten in die Hand gedrückt, damit er den selbst zur KK weiterleitet.

Gruß

Hallo,

ja - üblich ist, dass man den Patienten seinen Job machen lässt. Wenn der Pat allerdings glaubt, der Arzt hätte die Ausfertigung für die Krankenkasse vergessen, liegt es nahe, dass der Zettel von der Praxis an die KK geschickt worden ist. Könnte ggf. auch passieren, wenn jemand vom Praxispersonal den Formularsatz aus Versehen anders auseinandergepflückt hat als eigentlich richtig und der Pat schon weg war, als es auffiel, dass da noch ein Zettel ist, der nicht im Haus bleibt.

Schöne Grüße

MM

Entscheidend ist die Krankschreibung durch den behandelnden Arzt, die am dritten Tag (nicht Arbeitstag) dem Arbeitgeber vorliegen muss. Ohne Arztbesuch kann man sich natürlich auch krank melden, aber dann muss man sich spätestens am dritten Tag wieder arbeitsbereit einfinden.
Udo Becker

Hallo,

normalerweise läuft es so:

Du bekommst vom Arzt eine Krankschreibung, die Du an Deinen Arbeitgeber weiter reichen musst.
Den Durchschlag für die Krankenkasse sendet die Arztpraxis oftmals direkt dorthin. Das ist ein Service für den Patient.

Oft bekommt der Patient die Ausfertigung der Krankschreibung für den Arbeitgeber und für die Kasse gemeinsam ausgehändigt. Der Arztpraxis ist es egal, was der Patient mit den beiden Ausfertigungen macht.

Du musst die Krankschreibung nicht an die Krankenkasse schicken, wenn Du Dir ganz sicher bist, dass Du innerhalb 6 Wochen wieder arbeiten kannst.

Wenn Du krankenversichert bist, ist es kein Nachteil, wenn die KK auch von kurzen Erkrankungen erfährt.

Gruß
Maralena

Danke schön liebe Leute, ihr habt mir weitergeholfen. :smile:

Ich kenne nur die Variante, dass die AU gleich mit Durchschlag ausgedruckt wird, da kann eigentlich nichts vergessen werden…
Das Original (auf dem auch die Diagnosenummer steht) geht an die Krankenkasse.

Wenn dein Arbeitgeber die Beiträge für die U1 zahlt, bekommt er das Krankengeld prozentual zurück erstattet. Wenn er also die Rückerstattung bei der KK beantragt, für den AN X für den Zeitraum von… bis… und die KK hat keine AU-bescheinigung vorliegen, dann wird die Kasse vom AG eine Kopie seines AU-Exemplar verlangen,

Ich weiss, das es so ist, weil ich (AG) schon mal zu so einer Zusendung aufgefordert wurde.
Das macht die KK aus Kulanz so. Normalerweise müsste der Patient ein Duplikat besorgen und an die KK schicken.