Krankschreibung personalrabatt

hallo experten,

hier eine arbeitsrechtliche frage: wie ist das,wenn man krankgeschrieben ist, aber die eigene personalrabattkarte (z. b. einzelhandel) zum einsatz kommt? bekommt der arbeitgeber mit, wann der rabatt genommen wird, und wenn ja, an welchem ort und hat das ärger zur folge?

beste grüße und danke für antworten!
katsch

hier eine arbeitsrechtliche frage: wie ist das,wenn man
krankgeschrieben ist, aber die eigene personalrabattkarte (z.
b. einzelhandel) zum einsatz kommt? bekommt der arbeitgeber
mit, wann der rabatt genommen wird, und wenn ja, an welchem
ort und hat das ärger zur folge?

Die Frage kann man selbstverständlich überhaupt nicht pauschal beantworten.

hallo olaf,

danke für den hinweis aber warum ist die frage nicht pauschal zu beantworten? das ist doch eine grundlegende frage.
anders gefragt, darf ein krankgeschriebener arbeitnehmer personalrabatt in anspruch nehmen?

beste grüße,
katsch

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Hallo,

anders gefragt, darf ein krankgeschriebener arbeitnehmer
personalrabatt in anspruch nehmen?

natürlich darf er das. Ob der Arbeitgeber eine detaillierte Abrechnung erhält, aus der hervorgeht, wann was gekauft wurde, kann allerdings nicht pauschal beantwortet werden. Ebenso kann nicht pauschal beantwortet werden, wer (zu recht oder auch zu unrecht) innerbetrieblich in solch eine Abrechnung Einsicht nehmen kann.

Gruß, Bernd

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Hallo,

natürlich darf er das.

Ach? Du kennst die Regelung, nach der der Personalrabatt gewährt wird? Kannst Du sie mal hierher verlinken oder zitieren?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

es kommt auch darauf an ob der AN die Rabattkarte z. B. an seine Haushaltsangehörigen oder auch an beliebig viele andere Menschen weitergeben darf. Dann wäre es ja auch möglich das eine andere Person mit der Karte einkauft.

Normalerweise wird schon festgehalten wieviel (und ich denke dann auch wann und wo) mit der Karte gekauft wird.
Das hat mit der Versteuerung des geldwerten Vorteils zu tun - falls die Einkäufe einen bestimmten Betrag übersteigen (bin aber kein Experte hierzu - kenn das nur vom Autokauf über Werksangehörige).

Gruß

Hallo,

danke für den hinweis aber warum ist die frage nicht pauschal
zu beantworten? das ist doch eine grundlegende frage.

ganz genau. Und daher kommt es auf die näheren Umstände an. Niemand hier kennt den Inhalt der zugrunde liegenden Vereinbarung. Es dürfte zudem einen geringfügigen Unterschied darstellen, ob der MA im Lebensmitteleinzelhandel arbeitet und auf Krücken einen Laden aufsucht um notwendige Lebensmittel einzukaufen oder ob ein bettlägeriger MA sich einen Flachbildfernseher bei einer Filiale seines Arbeitgebers zulegt.

anders gefragt, darf ein krankgeschriebener arbeitnehmer
personalrabatt in anspruch nehmen?

Kann man aus o.g. Gründen nicht beantworten. Wenn der Einkauf seine Genesung nicht behindert, darf er auf jeden Fall bei seinem Arbeitgeber so viel und so wenig kaufen, wie in jedem anderen Laden. Ob er den Rabatt bekommt, hängt von der Vereinbarung ab. Geht der AG schwer erkrankt und bettlägerig ausgiebig shoppen, hat er generell ein Problem, egal wo er das tut.

Gruß

S.J.