in einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung steht „festgestellt am 02.04.09“, aber „arbeitsunfähig seit 01.04.09“ (Datum frei erfunden), es handelt sich um eine Erstbescheinigung. Wie soll das gehen? Kein Arzt kann doch Krankschreibungen rückwirkend ausstellen!
Kein Arzt kann doch Krankschreibungen rückwirkend
ausstellen!
warum nicht?
Wenn ich Mittwochs krank werde und nicht zur Arbeit gehen kann, aber auch nicht zum Arzt, weil der Mittwochs zu hat dann kann er mich doch am Donnersteg rückwirkend Krankschreiben.
in einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung steht „festgestellt
am 02.04.09“, aber „arbeitsunfähig seit 01.04.09“ (Datum frei
erfunden), es handelt sich um eine Erstbescheinigung. Wie soll
das gehen? Kein Arzt kann doch Krankschreibungen rückwirkend
ausstellen!
Es gibt zumindestens eine mir bekannte Lage wo das doch geht und zwar wenn der Hausarzt am Tag der Erkrankung seine Ordination nicht geöffnet hat, dann kann er am nächsten Tag die Meldung um den einen Tag rückdatieren.
wenn ich, ich sag´s mal ganz drastisch, „Dünnschiss & Kotzen“ habe, und deshalb nicht zum Arzt gehen kann, gibt es zwei Möglichkeiten. Erstens rufe ich die Ärztin/den Arzt zu mir (Hausbesuch) oder ich gehe am nächsten Tag, vllt. auch erst am übernächsten Tag zur Ärztin/zum Arzt.
Wenn die Ärztin/der Arzt mich kennt, kann ich noch bis zu 3 (?) Tagen rückwirkend krankgeschrieben werden.
Diese rückwirkende AU ist Vertrauenssache und, verständlicherweise, nicht einforderbar.
Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten Inanspruchnahme des Arztes lie-gende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfä-higkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu zwei Tagen zulässig.
Hallo,
die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien wurden ja schon zitiert.
In der Praxis ist es vollkommen normal und auch üblich dass Ärzte
rückwirkend im Rahmen der Möglichkeiten eine Arbeitsunfähigkeit attestieren. Grundsätzlich können Arbeitgeber und Krankenkasse damit leben. Wichtig ist zu wissen dass der Anspruch auf Krankengeld erst mit dem Tag n a c h ärztlicher Feststellung beginnt.
Gruß
Czauderna
Darauf würde ich mich im Streitfall nicht verlassen: Ein Arzt
hat immer eine Vertretung, ggfs. Notdienst.
Be uns z.B. gäbe es nur den Notdienst. Der ist so organisiert, dass 2 Arzte für ca. 100.000 Einwohner zuständig sind.
Wenn Du da schon einmal hin musstest, weist Du, was einen Katastrophe ist.
Wenn jetzt auch noch alle Arbeitnehmer, die Mittwochs krank aufwachen, sich die AU vom Notdienst bescheinigen lassen wollen, wartet man da nicht mehr die üblichen 2-3 Stunden, sondern kann gleich sein Feldbett mitbringen.
aber eine Krankschreibung können nur niedergelassene Ärzte ausstellen. Wenn du in die Ambulanz gehst, wirst du dort nicht krankgeschrieben. Du könntest höchstens mit dem Erste-Hilfe-Schein, auf dem ja vermerkt ist, dass du außerhalb der Öffnungszeiten einer Praxis Hilfe in Anspruch nehmen musstest gleich zur regulären Bürozeit bei einem praktischen Arzt vorstellig werden.