Krankschreibung Tag nacharbeiten?

Hallo,

Der Arbeitnehmer (AG) ist im Außendienst tätig und seine reguläre Arbeitszeit geht von Montag bis Freitag 38,5h. Im Weihnachtsgeschäft besteht der Arbeitgeber (AG) auf Samstagsarbeit, bestenfalls alle 4 Wochen im Dezember von Montag bis Samstag: Der AN erklärt sich bereit 2 Wochen 6 Tage zu arbeiten und 2 Wochen von Dienstag bis Samstag. Soweit so gut.

In einer Arbeitswoche von Dienstag bis Samstag, Montag war Freizeit; arbeitet der AN von Dienstag bis Donnerstag und ist Freitag und Samstag krankgeschrieben. Der AG fordert nun, dass der Freizeittag nachgearbeitet wird, bzw. zieht für diesen Tag Urlaub ab:

Ist das OK??? Ich hoffe es kann jemand helfen!

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

Hallo,

In einer Arbeitswoche von Dienstag bis Samstag, Montag war
Freizeit; arbeitet der AN von Dienstag bis Donnerstag und ist
Freitag und Samstag krankgeschrieben. Der AG fordert nun, dass
der Freizeittag nachgearbeitet wird, bzw. zieht für diesen Tag
Urlaub ab:

Ist das OK???

Nein, dies widerspricht dem „Lohnausfallprinzip“ des § 3 EFZG:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
Freie Tage bleiben bei AU frei, Tage, die der AN zur Arbeit eingeteilt war, müssen vergütet werden und Schluß.
Durch AU dürfen grundsätzlich keine „Minusstunden bzw. -Tage“ entstehen.

Ich hoffe es kann jemand helfen!

Schaun mer mal

Vielen Dank im Voraus!

&Tschüß

Hallo,
dazu als Ergänzung - große Firmen betreiben so etwas sowieso nicht und kleine Firmen können sich das Entgelt bis zu 80% von der Kasse wiederholen.
Gruss
Czauderna

Hallo, vielen Dank für die Antworten.
Leider führt bei dem AG kein Weg rein, so dass sich der AN nun einen Anwalt zu Rate ziehen muss.

MfG